Nach der Rottweiler-Attacke auf einen zweijährigen Buben auf einem Spielplatz in Ternitz-Pottschach am Donnerstag ist nun bekanntgeworden, dass der Hund nicht ordnungsgemäß gehalten worden sein dürfte. Der fünfjährige Rüde war nicht bei der Gemeinde gemeldet. Der Hund wurde inzwischen eingeschläfert.
Die Ermittlungen gegen den 74-jährigen Hundehalter sind seitens der Exekutive fast abgeschlossen, hieß es aus der Polizeiinspektion Ternitz im Bezirk Neunkirchen: Der Fall sei "soweit geklärt". Nach Fertigstellung des Abschlussberichts werde der Mann bei der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt. Das Tier wurde noch am Donnerstag eingeschläfert.
Wie es dem kleinen Buben geht, ist nicht bekannt. Die Eltern hätten strikt untersagt, darüber Auskunft zu erteilen, teilte das Wiener SMZ-Ost mit. Das Kind hatte bei dem Angriff schwere Verletzungen im Bereich der linken Hüfte und des linken Beckens erlitten, befindet sich aber nicht mehr in Lebensgefahr.
Frühere Attacke des Hundes bestätigt
Medienberichte, wonach ein Rottweiler des Mannes bereits vor drei Jahren ein Kind angefallen hatte, wurden von der Polizei in Ternitz bestätigt. Folgen hatte die Attacke damals nicht, die Ermittlungen wurden eingestellt.
Bereits seit Jänner 2010 ist in Niederösterreich ein Hundehaltegesetz in Kraft. Das Gesetz definiert sieben Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull Bandog, Rottweiler und Tosa Inu) als Tiere mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.
APA/red.