Österreich

Rückruf! Verschluckbare Teile bei "Lkw SAM"

Heute Redaktion
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Spielzeugauto "LKW SAM" in Gelb und Schwarz wird zurückgerufen
Spielzeugauto "LKW SAM" in Gelb und Schwarz wird zurückgerufen
Bild: ages.at

Bei der Überprüfung des Spielzeugautos "Lkw SAM" in den Farben Gelb und Schwarz wurden verschluckbare Teile festgestellt. Das Produkt wird nun zurückgerufen.

Ein Gutachten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) in Linz hat ergeben, dass das Spielzeugauto "Lkw Sam", EAN-Code: 9009852371123 Chargennummer: 0EUJP, als gesundheitsschädlich zu beurteilen ist.

Die vorliegende Probe des Spielzeugautos "Lkw Sam" wurde als "Planprobe Einzelhandel" gezogen und sollte auf ihre lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit untersucht werden. Bei der Überprüfung des Spielzeugautos brach ein Teil der Radaufhängung ab.

"LKW SAM" fällt bei Prüfung durch

Ein Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren muss mehreren Anforderungen standhalten. So dürfen sich bei einer Überprüfung keine kleinen Teile ablösen, die von Kindern verschluckt werden könnten. Wie aus dem Prüfbericht ersichtlich ist, löste sich bei der Prüfung nach Norm ein kleiner Teil.

"Ernstes Risiko"

Bei der Kontrolle brach ein Teil der Radaufhängung ab. Der abgebrochene Teil der Radaufhängung ist ein kleiner Teil und stellt aufgrund seiner Form und Größe ein Erstickungsrisiko dar.

Die vorliegende Probe birgt ein unvertretbar hohes Risiko und ist daher als gesund- heitsschädlich zu beurteilen. Unter anderem wurde das Produkt von der Firma XXXLutz vertrieben. Die Firma XXXLutz wurde nun über das Gutachten informiert und das Spielzeugauto "LKW Sam" ist daher unverzüglich aus dem Verkauf genommen und entsorgt worden. Die Firma möchte kein Risiko eingehen, insbesondere dann nicht, wenn es um die Gesundheit von Kunden geht.

XXXLutz nimmt Ware zurück

Sollten Sie in der Zeit bis einschließlich 10.11.2017 in einer XXXLutz-Filiale ein Spielzeugauto "LKW Sam" in gelb und schwarz erworben haben, bitten wir Sie, dieses nicht mehr zu verwenden. Sie können die Ware zurückbringen und erhalten dafür die entsprechende Rückvergütung. (red)