Niederösterreich

38-Jähriger muss für Mord an Frau lebenslang in Haft

Finaler Tag im Mordprozess gegen Ioan P. in Wr. Neustadt. Der 38-Jährige soll eine Seniorin (83) getötet haben. Urteil: Einweisung und "Frack".
23.06.2020, 14:58

Zweiter und letzter Prozesstag, nach einigen Verschiebungen wegen der Corona-Pandemie, heute in Wr. Neustadt: Ioan P. (38) soll Elfriede H. (83) am helllichten Tag im August 2019 auf offener Straße in Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) mit einem gestohlenen Küchenmesser getötet haben.

Nur Wurst und Butter

Der bereits in seiner Heimat wegen Mordes verurteilte Rumäne ("Heute" berichtete) hatte nach nur wenigen Tagen seinen Hilfsjob auf einem Pferdehof verloren. Die Schuld dafür sah er jedoch nur bei den Anderen. Denn er hätte früh aufstehen müssen, bekam zum Frühstück nur Brot, Butter und Wurst.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Der Chef des Hofes hatte den Rumänen nach dem Rauswurf noch in ein Gasthaus gebracht, dem Angeklagten sogar ein Zimmer und das Busticket für den nächsten Tag bezahlt. Nur: Der Bus hatte eine Panne und kam erst viel später und der Rumäne zog hungrig und planlos durch die Gegend.

Tatwaffe war gestohlen

So soll er laut Anklage in einem Geschäft ein Messer gestohlen haben, um damit laut Anklage den Vorarbeiter des Pferdehofes zu töten. Nur der Rumäne fand nicht mehr zum Hof zurück. Als der dann Elfriede H. auf der Straße in Gloggnitz erblickte, dachte er, es sei die Frau vom Chef und beschloss laut Anklage, nun diese zu töten.

Opfer Kopf abgetrennt

Ioan P. verfolgte die Seniorin mehrere Minuten lang. Als er sich unbeobachtet fühlte, ging er schnellen Schrittes auf die Pensionistin von hinten zu, packte ihren Kopf und fügte ihr mit enormer Wucht zwölf Stiche und Schnitte im Bereich des Kopfes, Halses, Nackens und Rückens zu. Die Frau versuchte noch, sich zu wehren, hatte aber gegen die Wucht des Angriffes keine Chance. Dies belegen die zahlreichen Verletzungen an den Händen der 83-Jährigen: Der Daumen wurde am Sattelgelenk fast gänzlich abgetrennt sowie auch einige Fingerkuppen. Laut Gutachten waren vier Stiche lebensbedrohlich (wie z.B. Herzöffnung, Lunge, Kehlkopf). Weiters fügte der Rumäne der Frau einen 13 Zentimeter langen Schnitt in der Nackenregion zu, mit weitgehender Abtrennung des Kopfes und Durchtrennung des Halsmarkes. Auch bei sofortiger ärztlicher Hilfe wäre die Rentnerin nicht zu retten gewesen. Das Messer war nach der wuchtigen Attacke völlig deformiert.

Lebenslang und Einweisung

Beim Prozess war auch die Kindheit des Rumänen ein Thema: Der 38-Jährige hatte einen Großteil seiner Kindheit in Heimen unter schwierigen Bedingungen verbracht. Anwalt Wolfgang Blaschitz betonte beim Prozess die schlimme Kindheit des Angeklagten.

Der Geschworenensenat sprach den Rumänen wegen Mordes schuldig (einstimmig mit 8:0). Das Urteil dafür: Lebenslang und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (nach § 21 Absatz 2; als nicht zurechnungsunfähig). Anwalt Wolfgang Blaschitz gab keine Erklärung ab. "Vermutlich werde ich nur Berufung anmelden", so Blaschitz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Mehr zum Thema