Der ehemalige FPÖ-Werber Gernot Rumpold ist am Freitagabend im Wiener Straflandesgericht im sogenannten "Telekom III"-Prozess wegen Untreue als Beteiligter zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Der ehemalige FPÖ-Werber Gernot Rumpold ist am Freitagabend im Wiener Straflandesgericht im sogenannten "Telekom III"-Prozess wegen Untreue als Beteiligter zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Der ehemalige Telekom Austria(TA)-Vorstand Rudolf Fischer und der frühere TA-Prokurist und -Großkundenbetreuer Michael G. wurden jeweils wegen Untreue als unmittelbare Täter schuldig erkannt und Fischer zu drei Jahren - davon sechs Monate unbedingt - und G. zu 30 Monaten - davon drei Monate unbedingt - verurteilt.
Der frühere FPÖ-Bundesgeschäftsführer Arno Eccher sowie der frühere FPÖ-Finanzreferent Detlev Neudeck wurden vom Vorwurf der Untreue als Beteiligte jeweils freigesprochen. Eccher erhielt lediglich wegen falscher Zeugenaussauge im parlamentarischen Untersuchungsausschuss fünf Monate bedingt.
Rumpold, der ebenfalls wegen falscher Aussage im U-Ausschuss hängen blieb, und Fischer verurteilte der Schöffensenat (Vorsitz: Michael Tolstiuk) darüberhinaus zur ungeteilten Hand zur Zahlung von 600.000 Euro an die TA. Im Fall der Haftungsbeteiligten FPÖ wurden gemäß § 20 Absatz 4 Strafgesetzbuch die gegenständlichen 600.0000 Euro für verfallen erklärt.
Nicht rechtskräftig
Die Urteile im "Telekom III"-Prozess sind nicht rechtskräftig. Markus Singer, der Verteidiger von Rumpold, legte unmittelbar nach der Urteilsbegründung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Fischer, Eccher und G. erbaten Bedenkzeit.
Walter Fleissner, der Rechtsvertreter der FPÖ, legte gegen die Abschöpfung der 600.000 Euro Rechsmittel ein. Staatsanwalt Herbert Harammer gab zu sämtlichen Entscheidungen keine Erklärung ab. Damit ist der Freispruch für Ex-FPÖ-Finanzreferent Detlev Neudeck nicht rechtskräftig.
APA/red