Wirtschaft

Gericht kippt Rechte-Klausel in Ryanair-AGB

Ryanair ist künftig untersagt, den Fluggästen die Abtretung ihrer Entschädigungsansprüche an Fluggastportale zu verbieten.

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Das Fluggast-Sofortentschädiger-Portal "EUflight.de" hat einen rechtlichen Gewinn gegen den Billigflieger Ryanair errungen. Die Fluggesellschaft hatte versucht, ihren Kunden zu verbieten, Rechtsansprüche bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen an sogenannte "claim handling companies" abzutreten.

Nachdem die Richter mit Beschluss von Juli 2018 Ryanair bereits darauf hingewiesen hatten, dass dem Fluggast durch ein Abtretungsverbot, wie es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Airline formuliert ist, ein "potenzielles Hindernis auf dem Weg zur Erlangung seiner Ausgleichszahlung" bereitet werde, hat Ryanair nun die Berufung gegen ein zuvor von "EUflight.de" erstrittenes Urteil des AG Nürnberg zurück genommen.

Die Plattform ist in mittlerweile mehr als 800 Fällen gegen Ryanair vor Gericht gezogen. "Bislang haben wir vier Klagen verloren, und wir kämpfen weiter gegen das dreiste und kundenunfreundliche Verhalten von Ryanair", so "EUflight"-Geschäftsführer Lars Watermann: "Dieses Urteil schützt die Verbraucher. Fluggäste brauchen sich künftig von dem Abtretungsverbot in den Ryanair AGB nicht mehr einschüchtern zu lassen, sondern können sich wie gewohnt von einem in solchen Angelegenheiten erfahrenen Sofort-Entschädiger auszahlen lassen."

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    Denise Auer

    (red)