Österreich

"Ich habe 264.377 Euro für das Ibiza-Video bezahlt"

Kuriose Behauptung: Steuerflüchtling Werner Rydl will das Urheberrecht am Ibiza-Video haben und es an die Bundesfinanzverwaltung übertragen.

Heute Redaktion
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Der Skandal um das Ibiza-Video ist um eine skurrile Facette reicher. Jetzt behauptet der einstige „Staatsfeind Nr. 1" in Sachen Steuerflucht, Werner Rydl, für das Ibiza-Video 264.377 Euro bezahlt zu haben und will die Urheberrechte an die Bundesfinanzverwaltung übertragen.

„Ich bin mit Werner Rydl seit vielen Jahren in Kontakt", so Gustav Jobstmann, der bereits 2012 als Mediator von Werner Rydl auftrat, als es darum ging, dass der staatenlose Rydl aus Österreich ausreisen wollte, um über 11 Millionen Euro an Steuerschulden aus Brasilien zu holen und seine Steuerschuld zu begleichen. „Mir gelang es damals, zwischen den Behörden und Rydl zu vermitteln", so Jobstmann. Rydl reiste aus, bezahlte die vereinbarte Steuerschuld aber bis dato nicht. „Weil die Behörden seinen Forderungen nicht nachgekommen sind. Rydl wollte eine 'Unbedenklichkeitsbescheinigung' vom Finanzamt, die nicht gegeben wurde", so Jobstmann.

"Seit mehreren Jahren belastendes Material"

„Jetzt meldete sich Rydl bei mir und behauptete, für die Urheberschaft des Ibiza-Videos 264.377 Euro bezahlt zu haben", so Jobstmann. „Rydl hat mir mitgeteilt, dass er bereits seit mehreren Jahren belastendes Material über Politiker und Beamte in Österreich sammelt und auch einiges brisantes Material besitzt", so Jobstmann.

„Rydl hat dahingehend bereits am 25. Mai 2019 eine Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft gemacht und laut seinen persönlichen Aussagen wurde er am vergangenen Sonntag erstmals von Kriminalbeamten dazu telefonisch befragt", so Jobstmann. „Wie ernst zu nehmen diese Behauptungen sind, kann ich selbst nicht sagen, Rydl hat mir aber mitgeteilt, dass er auch von einigen Medienleuten bereits kontaktiert wurde. Mir selbst ist Rydl aber bisher Beweise oder weiteres brisantes Material schuldig geblieben", zweifelt aber selbst Jobstmann ein wenig an der Echtheit der Urheberschaft am Ibiza-Video des Niederösterreichers Werner Rydl, der in Brasilien weilen dürfte.

Das steht in der Selbstanzeige

"Heute" liegt die Selbstanzeige von Werner Rydl vor, unter den Punkten a) bis d) schreibt er an die Staatsanwaltschaft Wien:

a) Betreffend des in der Öffentlichkeit aktuell diskutierten Strache-Videos erkläre ich hiermit meine Urheberschaft.

b) Für die Weitergabe oder Verwendung dieses Videomaterials hatte ich bis heute niemanden autorisiert oder bevollmächtigt.

c) Ich habe keinerlei Einnahmen oder sonstige Entschädigungen für eine Weitergabe meines Urheberrechtes verlangt oder bisher erhalten.

d) Meine Urheberrechte an diesem Videomaterial übertrage ich hiermit an die österreichische Bundesfinanzverwaltung und gebe die Entstehungskosten dafür mit einem Betrag von insgesamt 264.377 Euro an.

Für weitere Fragen und Nachweise stehe er der Justiz zur Verfügung. Sind Rydls Behauptungen ein Scherz oder stimmen seine Behauptungen? Fakt ist: Es bleibt weiter spannend ...

(wes)