Niederösterreich

"Sachwalter, weil ich 190000 € im Net aus Liebe verlor"

Eine Waldviertlerin (69) ist verzweifelt: Sie verlor im Internet knapp 190.000 Euro an Betrüger und ist jetzt gegen ihren Willen besachwaltet.

Frau verlor wegen falscher Liebe ein Vermögen im Internet.
Frau verlor wegen falscher Liebe ein Vermögen im Internet.
Getty Images (Symbol)

Ein Vermögen hatte eine unglücklich verliebte 69-Jährige aus Niederösterreich verschleudert, jetzt kämpft sie um eine 24-Stunden-Heimhilfe und gegen ihre "lästige" Erwachsenenvertretung.

"Fiel auf 2 Betrüger rein"

"Tatsache ist, dass ich zwei Internetbetrügern auf den Leim gegangen bin, ich lieh einem 120.000 Euro, dem anderen 65.000 Euro. Und dieses Geld bräuchte ich jetzt dringend für eine 24-Stundenhilfe", berichtet das körperlich stark eingeschränkte Opfer den "Bezirksblättern. Denn durch den "Überweisungs-Blödsinn" habe sich ihr Leben stark zum Nachteil verändert, denn sie habe nun eine Erwachsenenvertreterin.

Kurz nach den Überweisungen und der Anzeige bei der Polizei übernahm das Kind der 69-Jährigen die Vermögensgestaltung. "Mein Kind hatte mein vollstes Vertrauen. Nur als ich im Herbst 2021 erneut ein Konto eröffnet hatte, hatte man die fixe Idee, dass ich wieder Geld überweisen könnte. Diese Flausen setzte man meinem Kind in den Kopf, welches sofort alles zurücklegte und ich mich seither mit einer Frau von der Erwachsenenobsorge herumschlagen muss", erzählt die 69-Jährige.

"Habe Angst, dass diese völlig unmöglichen Erwachsenenvertretungen noch ausgeweitet werden" - so die 69-Jährige.

Die Waldviertlerin bräuchte nun eine 24-Stunden-Hilfe, aber dafür sei laut Vertreterin zu wenig Geld da. "Zudem habe ich Angst, dass diese völlig unmöglichen Erwachsenenvertretungen noch auf die Vertretung bei Ämtern, Behörden, Gericht, Heilbehandlungen ausgeweitet werden könnte. Denn laut Richterin sei ich zu wenig gefestigt. Glauben Sie mir: Jemand der so viel Geld wie ich hergeschenkt hat, wird nie wieder so was tun. Und zudem werde ich nie wieder so viel Geld haben", so die Frau, die die Erwachsenenvertretung schnell wieder los werden will.

"Notwendigkeit wird alle 3 Jahre überprüft"

Anwältin Isabella Buchner zu den "Bezirksblättern": "Gesetzlich wird die Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung alle drei Jahre überprüft. Man kann als Betroffener jederzeit einen Antrag stellen, wo man auf einen Wegfall der Vertretung plädieren kann. Dann ist ein Sachverständiger am Zug."

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