Kuriose Ausnahme

Salzburg-Auto mit Wiener Parkpickerl regt Anrainer auf

Fahrzeuge aus den Bundesländern blockieren Anrainer-Parkplätze in Wien – und zwar völlig legal. Auch mit Nicht-Wiener-Taferl gibt’s ein Parkpickerl…

Thomas Peterthalner
Salzburg-Auto mit Wiener Parkpickerl regt Anrainer auf
Salzburger Auto mit Wiener Parkpickerl in Wien-Neubau.
Leserreporter

Ob Linz-Land, Kufstein oder Salzburg: Immer wieder stehen Autos mit fremden Kennzeichen in den Wiener Kurzparkzonen, sorgen dort für Ärger. Viele Anrainer verstehen nicht, warum ihnen Fahrzeuge aus den Bundesländern die ohnehin raren Bewohner-Parkplätze wegnehmen dürfen. "Wie kann ein Auto ohne Wiener Nummerntaferl ein Wiener Parkpickerl bekommen?", fragt sich Bewohner Franz P. (74) aus Wien-Neubau. Er fotografierte vor ein paar Tagen einen schwarzen Hyundai mit Salzburger Nummernschild – und einem Wiener Parkpickerl auf der Scheibe. Das Auto war in einer Kurzparkzone in der Westbahnstraße vor einem Café abgestellt worden.

Wenig Parkplätze im Grätzl

Denn gerade in Wien-Neubau werden die Parkplätze immer weniger: Derzeit wird die Schottenfeldgasse zwischen Westbahnstraße und Seidengasse weiter begrünt – das Teilstück war rund eine Woche für den Verkehr gesperrt, Dutzende Parkplätze fallen weg. In den umliegenden Gassen ist derzeit alles bis auf den letzten Platz zugeparkt. "Dazu nehmen uns noch Autos aus den Bundesländern die Plätze weg, weil ihnen die Stadt ein Parkpickerl gibt", ärgert sich der Pensionist. 

Parkpickerl auch für Firmenautos

"Heute" fragte bei der Stadt Wien nach, wie das möglich ist. Einfache Antwort: Nutzt beispielsweise ein Angestellter der in Wien seinen Hauptwohnsitz hat, auch privat ein Firmenauto, dass in einem anderen Bundesland angemeldet ist, kann er in Wien dafür ein Parkpickerl beantragen.

Auch für Leasing- und Mietautos

"Um ein Parkpickerl für Bewohner zu bekommen, bedarf es unterschiedlicher Voraussetzungen", erklärt Tamara Schmid, Leiterin des Magistratischen Bezirksamts in Wien-Margareten. "Neben dem Erfordernis des Hauptwohnsitzes muss die antragstellende Person Zulassungsbesitzer, Leasingnehmer oder Mieter eines Kfz sein oder über ein Firmenauto zur Privatnutzung verfügen.  Zudem muss die antragstellende Person ein persönliches Interesse nachweisen, in der Nähe ihres Wohnsitzes zu parken", so Schmid. 

"So kann es sein, dass Leasing-, Miet- und Firmenfahrzeuge (nach Vorlage bestimmter Unterlagen wie zum Beispiel Leasing-/Mietvertrag, Firmenbestätigung über die Privatnutzung mit Sachbezugsnachweis oder Steuerberaterbestätigung) auch ohne Wiener Kennzeichen über ein 'Parkpickerl' verfügen." 

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