Österreich

Salzburger Hotelier schuldig gesprochen

Heute Redaktion
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Für den Tod einer Urlauberin macht ein Richter des Bezirksgerichtes Saalfelden (Pinzgau) einen Salzburger Hotelier verantwortlich. Seinem Urteil vom Mittwoch zufolge hat sich die 49-jährige Frau aus Regensburg (Bayern) im Februar 2010 im Whirlpool eines Pinzgauer Hotels mit einem giftigen Nasskeim infiziert und ist zehn Tage später daran gestorben. Der angeklagte Gastronom (48) wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Der Beschuldigte kündigte volle Berufung an.

Für den Tod einer Urlauberin macht ein Richter des Bezirksgerichtes Saalfelden (Pinzgau) einen Salzburger Hotelier verantwortlich. Seinem Urteil vom Mittwoch zufolge hat sich die 49-jährige Frau aus Regensburg (Bayern) Der angeklagte Gastronom (48) wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Der Beschuldigte kündigte volle Berufung an.

Die Touristin bewohnte damals im Pinzgau eine luxuriöse Blockhütte mit Whirlpool. Wegen mangelhafter Wartung und Reinigung konnten sich in der Wanne Bakterien ansiedeln, attestierte ein gerichtlich beeideter Hygieniker. Die Touristin klagte über heftige Bauchschmerzen, brach den Urlaub ab und ließ sich in einer Klinik in ihrer Heimat behandeln. Laut Diagnose der Ärzte ist sie von dem Bakterium "Pseudomonas Aeruginosa" befallen worden. Die 49-Jährige erlitt dem Strafantrag zufolge eine Sepsis, die zu einem Multiorganversagen führte. Sie starb am 22. Februar 2010 in einer Klinik in Bayern.

In der heutigen, fortgesetzten Verhandlung wurde das Gutachten des Hygienikers und auch die Expertise eines Internisten erörtert. Dem Mediziner zufolge ist die Urlauberin an einer "Pseudomonas"-Infektion gestorben. Der Bezirksrichter begründete den Schuldspruch damit, dass das Whirlpool mangelhaft gewartet worden sei, die Wartung habe nicht den technischen Vorgaben der Ö-Norm entsprochen. Die Anlage sei auch nicht jährlich hygienisch überprüft worden, sagte der Richter.

Der Betreiber der "Wohlfühl-Oase" hatte stets seine Unschuld beteuert. Es tue ihm zwar "wahnsinnig leid", was passiert sei, er könne aber nichts dafür, betonte er am ersten Verhandlungstag am 7. September 2011. Er habe die Whirlwanne von zwei Zimmermädchen jedenfalls einmal wöchentlich gründlich reinigen lassen, mit einem Spezialmittel und mit Chlor zur Desinfektion.

Verteidiger Roman Wagner zweifelte die Todesursache durch Bakterienbefall an und berief sich auf die schweren Vorerkrankungen der Deutschen und einen "Schmerzmittelmissbrauch". All diese Umstände könnten causal für den Tod der Frau verantwortlich sein, meinte der Rechtsanwalt. Der Staatsanwalt gab nach dem Schuldspruch keine Erklärung ab.

APA/red