Ein Salzburger war mit einem Motorrad im Iran unterwegs, als er von einem Pkw gerammt und tödlich verletzt wurde. Der oder die Täter begingen Fahrerflucht.
Weil das Opfer nur einen im Iran, aber nicht in Österreich gültigen Motorradführerschein besitzt, spricht die Versicherung von einer Obliegenheitsverletzung und verweigert die Auszahlung von 600.000 Euro aus einer Unfallversicherung an die Hinterbliebenen.
Die Frau und die Kinder des Verstorbenen halten diese Klausel im Versicherungsvertrag für sittenwidrig und haben daher geklagt.
Wiederholung am Dienstag, 23.11.2021, 11:55 Uhr, ORF 2