Österreich

Mutter schickte Tausende Euro an IS - Freispruch

Eine Salzburgerin (52) musste sich wegen vermeintlicher Terrorfinanzierung vor Gericht verantworten. Am Donnerstag wurde sie freigesprochen.

Heute Redaktion
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Eine Salzburgerin (52) musste sich wegen Verdachts der Terrorismusfinanzierung dem Gericht stellen. Sie wurde freigesprochen.
Eine Salzburgerin (52) musste sich wegen Verdachts der Terrorismusfinanzierung dem Gericht stellen. Sie wurde freigesprochen.
Bild: picturedesk.com/APA

Die 52-jährige Halleinerin wurde am Donnerstag vom Salzburger Landesgericht freigesprochen. Sie soll der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) mehrere tausend Euro geschickt haben. Der Verdacht lautete auf Terrorfinanzierung.

Geld sollte schwangere Tochter retten



Laut Gerichtsbeobachtern steckt hinter dem Prozess ein Familiendrama. Mit dem Geld soll die 52-Jährige versucht haben, ihre schwangere Tochter Maria G. aus Syrien zurückzuholen. Per Whatsapp wandte sich diese im Dezember 2017 mit einem Hilferuf an die Mutter. Daraufhin übergab diese einem Mittelsmann am Salzburger Hauptbahnhof Bargeld in der Höhe von 6.000 Euro, mit denen die Tochter aus Syrien geschleust werden sollte.

Ein halbes Jahr nach ihrer Konvertierung zum Islam in Salzburg soll die Tochter aus der Türkei nach Syrien gereist sein. "Sie ist in falsche Kreise gekommen", sagte die angeklagte Mutter, die sich nicht schuldig bekannte, zur vorsitzenden Richterin. Das pubertierende Mädchen sei einer Art Gehirnwäsche unterzogen worden. "Ihr wurde gesagt, da unten sei das Paradies und die Freiheit."

Mutter war verzweifelt



Die Angeklagte schilderte, alle Hebel in Bewegung gesetzt und sich an Organisationen wie das Rote Kreut, die Caritas und die Polizei gewandt zu haben, "dass wir sie retour holen können". Seit 15. Juni 2015 ist Maria G. mit europäischem Haftbefehl vom Landesgericht Salzburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Festnahme ausgeschrieben.

Mit ihrer Tochter habe sie nur sporadisch über Whatsapp Kontakt gehabt. "Sie hat geschrieben, dass sie Hausfrau und Mutter ist und shoppen geht," so die Mutter. Deren Anschluss an den IS sei ihr unbekannt gewesen: "Ich habe nicht gedacht, dass sie dem IS angehört."

Tochter bat Mutter um Hilfe bei Flucht



Zuvor hatte die Staatsanwältin erklärt, dass Maria G. Kinder von zwei IS-Kämpfern habe und die Terrormiliz sowohl durch die Gründung einer Familie als auch durch personelle Betreuung unterstütze. Die Mutter habe die Miliz mit ihrer Geldübergabe ebenfalls unterstützt.

Der Ehemann der Tochter hätte erst dann die Schlepper bezahlen sollen, wenn sie und die Kinder in Sicherheit seien. Derzeit halte sich die Tochter mit ihren nunmehr zwei Kindern in einem von Kurden überwachten Gefangenenlager in Syrien auf.

Wie die Angeklagte schilderte, sollte ein syrischer Mittelsmann die 6.000 Euro am 29. Dezember 2017 in der Tiefgarage des Salzburger Hauptbahnhofes auf Wunsch ihrer Tochter übernehmen und nach Syrien bringen, um die "Schmuggler" zu bezahlen.

Im November 2017 habe sie noch eine Whatsapp-Nachricht der Tochter erhalten. In dieser schilderte die Tochter, dass sie und ihre Familie in Syrien nicht mehr sicher seien und Geld brauchen, um in die Türkei zurückzukehren.

Mit Sprachnachricht überzeugt



Um zu beweisen, dass es sich nicht um eine Finte handelte, habe ihr die Tochter zusätzlich eine Sprachaufnahme geschickt. Diese sollte zeigen, dass nicht jemand anderer nach dem Geld fragt. "Ich war sehr besorgt, ich war mir sicher, es geht ums Überleben. Das Geld sollte nur für den Zweck verwendet werden, dass sie mit dem Kind aus der gefährlichen Lage und in Sicherheit kommt."

Die Angeklagte stand mit dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Kontakt und wurde einvernommen. Über die mögliche Geldüberweisung habe sie den Beamten erzählt, so die 52-Jährige. "Mir ist gesagt worden, das ist vielleicht nicht so eine gute Idee." Doch sie habe keine andere Lösung für einen Weg nach Hause gesehen.

Im Februar sei das Geld dann verspätet bei ihrer Tochter angekommen. Maria G. habe ihr geschrieben, dass die Situation sich verschlechtert hatte, Bombenanschläge und herumfliegende Trümmer an der Tagesordnung stünden. Das Geld habe die Tochter für Lebensmittel verwendet, die sehr teuer seien. "Die Situation dort ist schlimm. Es sind über 70.000 Leute dort, das Lager ist aber nur für 10.000 bis 20.000 Menschen ausgerichtet."

Mutter letztlich freigesprochen



Die Vorsitzende Richterin begründete den Freispruch damit, dass die Angaben der Angeklagten glaubhaft und nachvollziehbar seien. Die einzige Intuition der Geldübergabe sei gewesen, die Tochter wohlbehalten die Rückkehr zu ermöglichen. Eine subjektive Tatseite einer Terrorismusfinanzierung sei nicht nachweisbar. Da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der Verteidiger der Angeklagten sagte später der APA, die kurdische Verwaltung des Gefangenenlagers würde die Salzburgerin mit ihren Kindern freilassen, "wenn das Außenministerium offiziell eine Mitteilung macht, dass die Frau und ihre eineinhalb und dreieinhalb Jahre alten Kinder nach Österreich zurückkommen sollen". Bis heute sei dies jedoch nicht geschehen.

"Für mich ist es nicht zu verstehen, dass man dem Wunsch der Staatsanwaltschaft nicht nachkommt. In dem Lager fehlt es an allem." Gegen die 22-Jährige läuft ein Ermittlungsverfahren wegen terroristischer Vereinigung (Paragraf 278b StGB) und Mitgliedschaft an einer kriminellen Organisation (Paragraf 278a StGB).

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com

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