Politik

Samenspende: Gleichstellung kommt in Österreich

Heute Redaktion
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Am Donnerstag wurde eine Novelle beim Fortpflanzungsmedizin-Gesetz in Begutachtung geschickt. Dieses sieht eine Gleichstellung von nicht heterosexuellen Paaren vor.

"Die heute in Begutachtung geschickte Novelle ist ein Riesenschritt in Richtung einer modernen Verankerung der Fortpflanzungsmedizin in unserer Gesellschaft", betonte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am Donnerstag.

Wichtige Forderungen seien umgesetzt, so etwa die Möglichkeit, dass lesbische Paare auch Samenspenden erhalten können. "Wir beenden in diesem Bereich endlich die Diskriminierung lesbischer Paare, sie werden nun bei der Samenspende heterosexuellen Paaren gleichgestellt."

Weiters sehe die Novelle vor, dass Frauen im fruchtbaren Alter eine Eizellenspende empfangen können. Vermittlung und Kommerzialisierung werden verboten und es wird Altersgrenzen geben: Die Spenderin darf nicht älter als 30, die Empfängerin nicht älter als 45 Jahre sein.

Vermittlung und Kommerzialisierung werden verboten.

Im Frühjahr 2011 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) aufgrund eines bei ihm anhängigen Verfahrens den Antrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gestellt, eine Passage im Fortpflanzungsmedizingesetz als verfassungswidrig aufzuheben. Dort heißt es, dass eine

“medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts zulässig ist”


Diese Einschränkung ("von Personen verschiedenen Geschlechts") erachtete der OGH als verfassungswidrig. Sie widerspreche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Der Frau werde aufgrund ihrer sexuellen Orientierung die Möglichkeit genommen, einen Kinderwunsch zu erfüllen, so der OGH.