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Sadomaso-Paar muss lange ins Gefängnis

Weil ein Paar in der Schweiz die Tochter (5) der Frau zur Sexsklavin machen wollte, wurden die beiden nun verurteilt.

Heute Redaktion
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"Ich ekle mich selbst vor mir für das, was ich meiner Tochter angetan habe", sagte die Beschuldigte Sara I. (31)* vergangenen Donnerstag vor dem Kreisgericht St. Gallen. Mitte August 2013 war sie mit dem Deutschen F.H. (53)* eine Sadomaso-Beziehung eingegangen, in der sie der unterwürfige Part, also die Sklavin, und er ihr Herr war.

Im Zuge dieser Unterwürfigkeit legte sie auch die Erziehung ihrer Tochter in die Hände des Deutschen. Ziel war es offenbar, die Fünfjährige ebenfalls als Sexsklavin auszubilden. Im Rahmen dieser "Ausbildung" musste die Tochter masturbieren, sexuelle Handlungen an ihrer Mutter vornehmen und mit Dildos hantieren. Vor Gericht gab die Mutter sogar zu, dass sie wollte, dass ihre Tochter von H. entjungfert wird, wenn sie älter ist.

Haftstrafen und Maßnahmen

Am Donnerstag gab das Kreisgericht St. Gallen die Urteile bekannt. Sara I. wird zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Dies wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Pornografie sowie mehrfacher Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht. Es wird zudem eine ambulante Maßnahme angeordnet. Des Weiteren wird ihr für die Dauer von zehn Jahren jede berufliche und jede organisierte außerberufliche Tätigkeit verboten, die einen regelmäßigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst.

Während I. vor Gericht geständig war und Reue zeigte, stritt H. die meisten Vorwürfe ab. Ihm sei es nur darum gegangen, die sexuelle Beziehung zu I. aufrecht zu erhalten. So habe er den Dingen eben ihren Lauf gelassen. "Ich bin nicht pädophil, ich habe selber drei Kinder", sagte er vor Gericht. So forderte denn auch sein Anwalt mehrere Freisprüche: "Mein Mandant ist nicht unschuldig. Aber er ist auch nicht das große böse Monster."

Das Gericht folgte dem nicht und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Dies wegen sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Pornografie sowie mehrfacher Anstiftung dazu. Auch bei ihm wird eine ambulante Maßnahme angeordnet und das Verbot ausgesprochen, während zehn Jahren regelmäßigen Kontakt mit Minderjährigen zu unterhalten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

* Namen der Redaktion bekannt

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