Szene

Sarah Lombardi: Verliert sie jetzt das Sorgerecht fü...

Heute Redaktion
Teilen

Ihre Trennung und Anfeindungen tragen Sarah und Pietro Lombardi (beide 24) vor den Augen der Öffentlichkeit aus. Auch ihr gemeinsamer Sohn wird immer wieder Gegenstand der Streitigkeiten. Erst vor wenigen Tagen tauchten Aufnahmen eines Ehestreits von 2011 auf, in dem der 24-Jährige seine Noch-Ehefrau als "Schlampe" bezeichnet - der kleine Alessio (1) musste alles mit anhören. Nun muss geklärt werden, welche rechtlichen Auswirkungen solche öffentlichen Schlammschlachten auf das Sorgerecht hat.

Ihre Trennung und Anfeindungen tragen (beide 24) vor den Augen der Öffentlichkeit aus. Auch ihr gemeinsamer Sohn wird immer wieder Gegenstand der Streitigkeiten. Erst vor wenigen Tagen tauchte eine Aufnahme eines Ehestreits auf, in dem der 24-Jährige seine Noch-Ehefrau als "Schlampe" bezeichnete - der kleine Alessio (1) musste alles mit anhören. Nun muss geklärt werden, welche rechtlichen Auswirkungen solche öffentlichen Schlammschlachten auf das Sorgerecht hat.

Die Trennung des einstigen Traumpaares ist offiziell und auch eine schnelle Scheidung wollen Sarah und Pietro Lombardi über die Bühne bringen. Doch das Sorgerecht für Sohn Alessio muss noch geklärt werden und der Seitensprung der 24-Jährige könnte ihr womöglich einen Strich durch die Rechnung machen. 

"BILD" hat sich über die Ausgangssituation der Familie informiert und versucht die wichtigsten rechtlichen Fragen zu klären. So ist der Entzug des Sorgerechts nur unter besonderes engen Voraussetzungen möglich. Gegen den Willen der Eltern darf das Kind von der Familie nur dann getrennt werden, wenn die Erziehungsberichtigten versagen oder wenn das Kind aus anderen Gründen zu verwahrlosen droht. 

"Dabei muss das Fehlverhalten der Eltern ein solches Ausmaß haben, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen und seelischen Wohl nachhaltig gefährdest ist", so die Zeitung. 

Auch nach einer Trennung behalten beide Elternteile automatisch das Sorgerecht für ihr Kind. Will Vater oder Mutter das alleinige Sorgerecht erhalten, müssen schwerwiegende Gründe zur Kindeswohlgefährdung vorliegen. Die Eltern müssen zunächst überlegen, wie die Kinder leben sollen und auch gemeinsam festlegen, was für das Wohl des Kindes und dessen Leben am besten ist. Auch über das Umgangsrecht bzw. Besuchsrecht muss dann geklärt werden. Dies kann allerdings durch bestimmte Vorfälle, wie Alkohol-, Drogenabhängigkeit und sexueller Missbrauch auch ausgeschlossen werden

Lassen sich Eltern scheiden, so bleibt das gemeinsame Sorgerecht. Wenn ein Elternteil beantragt, ihm die Sorge allein zu übertragen, urteilt das Familiengericht, ob etwaige Gefahren von eine Elternteil ausgehen. 

Doch kein Grund, den Umgang mit dem Kind zu verweigern, sind Spannungen zwischen den Eltern oder ein jahrelang unterbrochener Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil.