Österreich
Satte 30.000 Euro für schöne Aussicht
Eine Wiener Familie wollte die Genossenschaftswohnung einer Frau in Döbling übernehmen, die Wohnung passte laut AK perfekt. Dabei gab es allerdings einen beachtlichen Haken.
Happig. Die Vormieterin verlangte 30.000 Euro Ablöse für die schöne Aussicht über Untersievering. Zähneknirschend bezahlte Familie A. den Betrag, da man die Wohnung auf jeden Fall haben wollte.
Die neuen Mieter blieben skeptisch, ob die Ablöse für den Blick aus dem Fenster gerechtfertigt war – schließlich wandten sie sich an die Rechtshilfe der Arbeiterkammer.
"Die Ablöse für den schönen Ausblick ist unzulässig", informierte AK-Expertin Susanne Peinbauer. Familie A. kann den gesamten Betrag zurückverlangen. Zuständig ist die Schlichtungsstelle für Wohnrechtsfragen der MA 50. (red)