Österreich

Schadensersatz wegen Disco-Diskriminierung

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Fotolia

"Du kommst hier nicht rein" - so ähnlich wurde einem 30-jährigen, türkischstämmigen Unternehmensberater im Dezember 2011 der Eintritt in eine Mühlviertler Disco verwehrt. Einzig aufgrund seiner Abstammung. Der Disobesitzer wurde nun wegen Diskriminierung zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.

"Du kommst hier nicht rein" - so ähnlich wurde einem 30-jährigen, türkischstämmigen Unternehmensberater im Dezember 2011 der Eintritt in eine Mühlviertler Disco verwehrt. Einzig aufgrund seiner Abstammung. Der Disobesitzer wurde nun wegen Diskriminierung zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.

Der Türsteher hatte seine Entscheidung am 17. Dezember 2011 nicht mit der Farbe der Hose oder der Wahl der Schuhe begründet, sondern "weil keine Ausländer hineingelassen werden dürfen". Der geplante Disco-Besuch war für den 30-Jährigen damit ins Wasser gefallen und er beschwerte sich daraufhin bei einem Verband, der Opfer von Diskriminierung vertritt.

Dieser brachte den Fall vor Gericht. Denn es gäbe unzählige Kriterien wie "gepflegtes Aussehen" und "keine Jeans", um jemanden an der Tür abzuweisen. Einige Gründe sind allerdings geschützt. Dazu zählen die Hautfarbe, die Herkunft, die Religion und das Geschlecht.

Weil das Opfer durch die Abweisung gedemütig und vor Zeugen bloßgestellt worden war, muss der Betreiber der Disco nun 1.000 Euro Schadensersatz und die anfallenden Gerichtskosten zahlen. Zu dem Vorfall wollte er sich nicht äußern.