Der Fall sorgte für Aufregung: Nach einer Blutspende erfuhr eine 25-jährige Grazerin, dass ihre Mutter nicht ihre Leibliche ist. Nun fordert das Opfer einen Schadensersatz von den Krankenhausbetreibern KAGes.
Der Fall sorgte für Aufregung: Nach einer Blutspende erfuhr eine 25-jährige Grazerin, dass ihre Mutter nicht ihre Leibliche ist. Nun fordert das Opfer einen Schadensersatz von der KAGes.
Der Schock war groß, als die Grazerin erfuhr, dass sie bei der Geburt im Krankenhaus vertauscht wurde. Das LKH Graz bot 200 Frauen die im Zeitraum zwischen dem 15. Oktober und 20. November 1990 geboren wurden an, einen gratis DNA Test zu machen. Doch nur rund 30 Frauen meldeten sich, um die Verwechslung aufzuklären. Ihre leibliche Mutter fand Doris Grünwald bis heute nicht, mittlerweile wurde sie aber von ihrer "Ziehmutter" Evelin adoptiert. Auch eine weitere gute Nachricht konnte die 25-Jährige aufmuntern, vor kurzem wurde sie selbst Mutter eines Sohnes.
Schadenersatz
Jetzt liegt der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) eine Schadenersatzforderung vor. Es soll um 255.000 Euro gehen. Doris und Evelin Grünwald wollen sich außergerichtlich einigen und verlangen Schmerzensgeld. Derzeit sieht es aber nicht so aus, als würde die KAGes auf die Forderung eingehen. Denn in einer Beantwortung des Anwaltsschreibens steht, dass eine außergerichtliche Einigung derzeit nicht möglich sei, so die LKH-Sprecherin Simone Pfandl-Pichler, gegenüber dem ORF.
"Die Tatsache alleine, dass die betreffende Person nicht die leibliche Tochter ist und es der Lebenserfahrung entspricht, dass eine unbemerkte Vertauschung/Verwechslung eines Kindes wahrscheinlicher ist, je zeitnaher dies zur Geburt geschieht, kann nicht ausreichen, ein haftungsbegründendes Verhalten von Mitarbeitern unseres Unternehmens als erwiesen anzunehmen“, so das Uni-Klinikum in einer Aussendung.
Jetzt kommt die Klage
Gunther Ledolter der Anwalt der Familie hoffte mit seinen Mandanten auf eine außergerichtliche Einigung: "Für uns hätte ein Entschädigung und die Übernahme der Adoptionskosten und zumindest ein symbolischer Schadenersatzbetrag gereicht. Für die Mutter ist es einfach nicht zu akzeptieren, dass man ihr subtil unterstellt, dass die Verwechslung auch nach dem Spitalsaufenthalt passiert sein kann", so Ledolter zur "Krone". Wie hoch die Forderung in der Klage sein wird, steht noch nicht fest.