Politik

Schallenberg: "Österreich wird nicht schweigen"

Österreich unterstützt die Ukraine vor dem Internationalen Gerichtshof als Streithelfer im Verfahren gegen Russland aufgrund der Völkermordkonvention.

Außenminister Alexander Schallenberg spricht Machtwort.
Außenminister Alexander Schallenberg spricht Machtwort.
Jason DeCrow / AP / picturedesk.com

Österreich wird am Mittwoch eine Interventionserklärung an den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag übermitteln, um die Ukraine in ihrem Verfahren gegen Russland aufgrund der Völkermordkonvention als Streithelfer zu unterstützen. Die Ukraine brachte am 26. Februar eine Klage gegen Russland vor dem IGH ein, um der russischen Behauptung entgegenzutreten, mit seinem Angriffskrieg einen Völkermord an der russischsprachigen Bevölkerung in der Ostukraine zu verhindern. Die rechtlich verbindliche einstweilige Anordnung des IGH vom 16. März, den Krieg in der Ukraine zu stoppen, wurde von Russland bisher vollkommen ignoriert.

"Eines der grausamsten Verbrechen"

"Das Eintreten für das Völkerrecht ist eine Konstante der österreichischen Außenpolitik. Wenn Russland versucht, auf zynische Art und Weise die Völkermordkonvention zu instrumentalisieren, um seinen Angriffskrieg in der Ukraine zu rechtfertigen, dann kann und wird Österreich nicht schweigen. Denn dieses Vorgehen ist eine verantwortungslose Verharmlosung eines der grausamsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wir fordern Russland erneut auf, die Anordnung des Gerichtshofs zu befolgen, alle Kampfhandlungen sofort einzustellen und den Konflikt mit friedlichen Mitteln zu lösen", erklärt Außenminister Schallenberg anlässlich der Übermittlung der österreichischen Intervention.

Die Ukraine fordert in dem anhängigen Verfahren den IGH auf, festzustellen, dass die Ukraine keinen Völkermord in der Ostukraine begangen hat. Vielmehr habe Russland durch seine missbräuchliche Verwendung des Völkermordbegriffs zur Rechtfertigung seines Angriffskriegs die Völkermordkonvention verletzt.

Ukraine unterstützen

Alle Vertragsparteien der Völkermordkonvention haben das Recht, sich vor dem IGH zur Auslegung der Konvention zu äußern. Neben Österreich haben bereits 18 Staaten von diesem Recht auf sogenannte Nebenintervention vor dem IGH Gebrauch gemacht, um die Ukraine zu unterstützen. Auch bei der Staatenbeschwerde der Ukraine gegen Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg haben 23 Staaten, darunter auch Österreich, Ende September eine Drittstaatenintervention zur Unterstützung der Ukraine angemeldet.

Der IGH ist eines der Hauptorgane der Vereinten Nationen und urteilt über Streitigkeiten zwischen Staaten. Er ist nicht mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu verwechseln, der für Verbrechen von Einzelpersonen nach Völkerstrafrecht zuständig ist. Beide Gerichte haben ihren Sitz in Den Haag.

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