Wien

"Schamlos" – so zweigte Buchhalterin 360.000 Euro ab

Der bemerkenswerte Betrug blieb jahrelang unbemerkt. Am Mittwoch musste eine Buchhalterin vor Gericht. Sie hatte insgesamt 360.000 Euro abgezweigt.
Christian Tomsits
21.06.2023, 15:09
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Mit Glücksspiel im Internet stürzte die 38-Jährige sich und und ihren Arbeitgeber, einen Wiener Träger für Pensionistenheime, ins Unglück – wir berichteten. "In der Coronazeit begann ich zu spielen. Die Beträge erhöhten sich schnell, und ich wurde süchtig", gab die gebürtige Kärntnerin am Mittwoch vor dem Richter zu.

Staatsanwältin "schamlose Vorgehensweise"

"Skrupellos und schamlos" habe die langjährige Mitarbeiterin ihre Position in der Lohnverrechnung und ihre Expertise ausgenutzt, um der Firma immer wieder und über einen langen Tatzeitraum von rund zwei Jahren große Summen abzuluchsen, so die Staatsanwältin. Dabei ging sie durchaus gefinkelt vor – zum Glück aber auch gewissenhaft.

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Excel-Liste half bei Aufklärung

Denn ihre insgesamt 39 Überweisungen auf eigene Konten, die sie als Nachzahlungen an Ex-Angestellte tarnte, dokumentierte sie feinsäuberlich in einer Excel-Liste auf dem PC. Das half Ermittlern, schlussendlich den gesamten Schaden zu beziffern: 360.000 Euro – und das ohne die angefallenen Steuern und Abgaben, die sich das Kuratorium nun noch von den Behörden zurückholen muss.

Stadtbetrieb wollte 120.000 Euro für Arbeit, schrieb ein E-Mail

"Sie ist in diese verdammte Sucht hineingeraten", meinte Verteidiger Günther Rebisant und kritisierte die "absurden Forderungen" des Wiener Kuratoriums, die weit über diesen Betrag hinausgingen. Die durch den Stadtrechnungshof kontrollierte Organisation wollte bei der Angeklagten tatsächlich fast 700.000 Euro geltend machen – darunter 20.000 Euro an Anwaltshonoraren, sowie 120.000 Euro für die "interne Aufarbeitung" des Betrugs. Eine als Zeugin geladenen Mitarbeiterin gab an, gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen in mehreren Stunden alles mühsam nachgerechnet und eine (!) Email ans Finanzministerium geschrieben zu haben. "Antwort habe ich aber noch keine bekommen", sagte sie im Zeugenstand.

Der Richter ließ diese Privatbeteiligtenforderung nicht zu und verwies damit auf den (dafür üblichen) zivilrechlichen Weg.

Neuer Job wieder in der Buchhaltung

Als die Sache im Februar durch Zufall doch aufflog, wurde die Verdächtige kurzzeitig sogar inhaftiert, machte erfolgreich eine Therapie. "Ich kooperierte und war wirklich dankbar, dass alles vorbei war", sagte sie. Das Schöffengericht ließ Milde walten – zwei Jahre bedingte Haft (nicht rechtskräftig). "Nun kann ich wieder in die Zukunft blicken, meinte die Angeklagte. Übrigens:Einen neuen Job hat sie bereits in Aussicht – wieder in der Personalverrechnung.

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