Österreich

Schanigärten: Befragung der Betroffenen startet

Heute Redaktion
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Das Tauziehen rund um längere Öffnungszeiten der Schanigärten geht weiter. Stadträtin Renate Brauner hat vier verschiedene Vorschläge präsentiert, zu denen nun alle Betroffenen befragt werden und von denen einer umgesetzt werden soll.

Das Tauziehen rund um geht weiter. Stadträtin Renate Brauner hat jetzt vier verschiedene Vorschläge präsentiert, zu denen nun alle Betroffenen befragt werden und von denen einer umgesetzt werden soll.

Am Mittwoch startet die große Schanigarten-Befragung. Nachdem sich die betroffenen Unternehmen Ende 2014 bei einer Urbefragung der Wirtschaftskammer Wien mit 81 Prozent für eine ganzjährige Schanigarten-Saison ausgesprochen haben, dürfen sie nun über Details abstimmen. Rund 7.000 Wirte können teilnehmen.

Die Wintersperre für Wiener Schanigärten, die derzeit für Dezember, Jänner und Februar gilt, soll gelockert werden. In welcher Form, ist allerdings noch offen. Bei allen Optionen wird den Wirten die Beheizung - (Heizschwammerl) erlaubt. Für diese werden aber Gebühren fällig. Punsch- und Maronistände sollen offen haben dürfen. Hier vier verschiedene Varianten:

Variante A

Der Bewilligungszeitraum von 1.3 bis 30.11 gilt mit bestehender Rechtslage. Von Dezember bis Februar ist die Aufstellung von Stehtischen ohne Bedienung möglich.

Variante B

Wie Variante A, nur dass auch Tische uns Sessel unmittelbar vor dem Gastrobetrieb aufgestellt werden dürfen. Diese dürfen nur an der Hausmauer bis zu einer Breite von einem Meter aufgestellt werden.

Variante C

Gleichbleibende Rechtslage bei Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf 1.2 bis 30.11, sprich eine Verkürzung der Wintersperre von drei auf zwei Monate.

Variante D

Ganzjähriger unbeschränkter Bewilligungszeitraum bei höheren Abgaben von Dezember bis März, die Winterpserre wird also komplett aufgehoben. 

Sämtliche Bezirksvorsteher sowie Angestellte bei der Magistratsdirektion, Wirtschaftskammer, Wien Tourismus und Wiener Linien werden befragt, die Fragebögen müssen bis 9. Mai retourniert werden. Im September könnten bei einem Landtag dann die erarbeiteten Inhalte beschlossen werden.

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