Österreich

Schärfere Regeln für Bordelle in NÖ geplant

Heute Redaktion
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Geht es nach FP-Landesrat Gottfried Waldhäusl, sollen Bordelle künftig nur mehr mit 250 Metern Mindestabstand zu Schulen, Spitälern & Co. betrieben werden dürfen.

Laut dem NÖ Prostitutionsgesetz darf Prostitution nicht in "unmittelbarer Nähe" zu Gebäuden, die religiösen Zwecken gewidmet sind, Amtsgebäuden, Schulen, Heimen für Kinder oder Jugendliche, Jugendzentren, Jugendtreffs, Sportstätten,

Kinder- und Jugendspielplätzen, Krankenhäusern, Kuranstalten, Pensionisten- und Pflegeheimen, Kasernen, Bahnhöfen und Stationen öffentlicher Verkehrsmittel "angebahnt und ausgeübt" werden. Den Gesetzestext finden Sie hier.

Doch was ist "unmittelbare Nähe"? Diese schwammigen Begrifflichkeiten sollen schon bald der Vergangenheit angehören.

FP-Landesrat Gottfried Waldhäusl plant laut "Kurier" eine Verschärfung der Rotlicht-Regeln.

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60 Bordelle in NÖ

Konkret sollen die rund 60 in NÖ betriebenen Bordelle und Laufhäuser nur mehr mit Mindestabständen von 250 Metern zu öffentlichen Einrichtungen betrieben werden dürfen.

Weiters soll die Exekutive bessere Durchgriffsrechte bekommen. Derzeit verfüge die Polizei über zu wenig Befugnisse, keine Zutrittsrechte und zu wenige Möglichkeiten für Beweissicherungen.

Umsetzung im Herbst möglich

"Wird bei Kontrollen eines Bordells und der dort tätigen Personen der Zutritt nicht freiwillig gewährt, gibt es derzeit nach dem NÖ Prostitutionsgesetz keine durchsetzbare Zutrittsberechtigung der Exekutive. Das soll sich ändern", heißt es aus dem Büro des Landesrates auf "Heute"-Anfrage.

Das neue Prostitutionsgesetz soll die Vorbegutachtung laut "Kurier" bereits passiert haben, eine Umsetzung wäre bei nötiger Zustimmung im Herbst möglich.

(nit)