Szene

Zu ähnlich: Gericht verbietet Turner-Plakat

Heute Redaktion
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Die 80-jährige Sängerin hat einen bayerischen Tourneeveranstalter verklagt, der ihr Leben auf die Bühne bringt. Alles schön und gut, aber Turner hat ein Problem mit dem Plakat.

Tina Turner war der Meinung, dass man sie mit der jungen Dame auf der Werbung für das Musical "Simply the Best" verwechseln könnte. Fans würden getäuscht werden, da sie womöglich denken, die Sängerin trete selbst auf. Ein Gericht musste nun entscheiden, ob sich denn die 80-Jährige und die um einige Jahre jüngere Dorothea "Coco" Fletcher (ihr Alter möchte sie nicht verraten) wirklich so ähnlich sehen.

Der Marketingbeauftragte der Tour, Johannes Heininger, weist alle Vorwürfe zurück. Man würde nämlich nicht damit werben, dass man Tina Turner live erleben könnte. Auch habe noch nie ein Fan geglaubt, dass die 80-Jährige tatsächlich auf der Bühne stehen würde. Die Ähnlichkeit der Darstellerin sei aber wichtig, da die Show eine Hommage an die Rock-Ikone ist.

Gericht hat entschieden

Seit 2017 tourt das Musical bereits durch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Am 1. Februar ist die Show zwei Mal in der Stadthalle zu sehen. Das Event in Linz, am 30. Jänner, ist bereits ausverkauft.

Im Vorfeld der Gerichtsentscheidung stellte der Vorsitzende Richter klar, dass Tina Turner tatsächlich Chancen auf einen Erfolg haben könnte. Denn auf dem Plakat findet sich kein Hinweis, der ausdrücklich betont, dass es sich bei der Sängerin nicht um Tina Turner handelt. Damals empfahl man dem Veranstalter die Werbung unmissverständlich zu beschriften. Zwei Tage vor dem Urteil gab Heininger bekannt, dass das Plakat angepasst wurde.

Das reichte dem Richter aber nicht. Am Mittwoch fiel das Urteil: Das Werbeplakat für die Musical-Show "Simply The Best" darf so nicht mehr verwendet werden, da der Name gemeinsam mit dem Bild einer Doppelgängerin den Eindruck vermittle, dass die echte Sängerin mitwirke. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt werden.