Der kuriose Fall eines ehemaligen Paares lässt die Bedeutung von Ehebruch in einem neuen Licht erscheinen: Irene und Horst P. (Namen geändert) waren über 30 Jahre verheiratet, sie haben eine gemeinsame Tochter, die inzwischen erwachsen ist. Ihre anfangs harmonische Ehe veränderte sich durch die Geburt ihres Kindes. Die Mutter hatte seither weniger Lust, mit ihrem Mann zu schlafen.
Etwa 20 Jahre nach der Hochzeit begann Horst P., immer öfters Wochenenden ohne seine Frau zu verbringen. Sie wollte nicht mitfahren, weil er zu schnell mit dem Auto unterwegs war. Und er wollte nicht sagen, was und mit wem er gemacht hatte. Acht Jahre später war die Beziehung an einem neuen Tiefpunkt angelangt. Irene P., die inzwischen erheblich Vertrauen in ihren Mann verloren hatte, wollte kaum mehr körperliche Nähe mit ihm. Wie "Der Standard"berichtet, begann das Paar einen Sex-Kalender zu führen und ihre seltenen Geschlechtsakte darin zu dokumentieren.
Irene P. gab später vor Gericht an, ihr Mann sei extrem eifersüchtig gewesen und habe sie ständig kontrolliert. Als sie sich mit einem Paar anfreundete, das in der Nähe wohnte, eskalierte die Situation. Horst P. vermutete, dass seine Frau mit dem Nachbarn ein Verhältnis hatte. Weder Aufnahmen einer Wildkamera, die er am Gartentor montieren ließ, noch andere Beweise stützen jedoch seine Vermutung.
Doch auch Horst P. blieb nicht alleine. Er traf sich geheim mit einer anderen Frau und behauptete beim Scheidungsverfahren, es sei eine rein platonische Freundschaft gewesen. Er hätte der Frau bei handwerklichen Tätigkeiten geholfen und sei mit ihr Essen gegangen. Gemeinsame Fotos der beiden zeigen nicht, ob es eine "Freundschaft mit Mehrwert" war. Ob sie auch miteinander schliefen, konnte ne bewiesen werden.
Es kam dennoch zur Scheidung aus alleinigem Verschulden des Ehemanns. Weil er Irene P. verschwiegen hatte, wie und mit wem er seine Freizeit verbrachte, habe er das Treue- und Vertrauensverhältnis verletzt. Zudem habe er seine Frau glauben lassen, er hätte eine Affäre. Horst P. erhob Einspruch und zog vor den Obersten Gerichtshof (OGH), der ebenfalls grundsätzlich feststellte: "Auch rein freundschaftliche Beziehungen zu einem Dritten können eine Eheverfehlung sein." Dennoch gäbe es keine konkreten Beweise für eine außereheliche, körperliche Beziehung zu der anderen Frau. Weshalb das Verfahren nochmal neu aufgerollt wird.