Politik

Scheuch bekämpft BZÖ- Wahlkampf gerichtlich

Heute Redaktion
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Mit einer Einstweiligen Verfügung bekämpft FPK-Chef Kurt Scheuch den Wahlkampf des BZÖ um die Landtagswahl in Kärnten am 3. März. Stein des Anstoßes für Scheuch ist die Behauptung, er stünde "im Visier der Justiz", hätte "Ermittlungen wegen Straftaten am Hals" und sei "korrupt", die durch das BZÖ-Wahlkampfmaterial verbreitet werde.

Mit einer Einstweiligen Verfügung bekämpft FPK-Chef Kurt Scheuch den Wahlkampf des BZÖ um die Landtagswahl in Kärnten am 3. März. Stein des Anstoßes für Scheuch ist die Behauptung, er stünde "im Visier der Justiz", hätte "Ermittlungen wegen Straftaten am Hals" und sei "korrupt", die durch das BZÖ-Wahlkampfmaterial verbreitet werde.

Laut der Verfügung darf das BZÖ nun entsprechende Wahlplakate, Inseratvorlagen, Folder etc. nicht mehr verwenden. Bereits geklebte Plakate müssen entfernt werden, genauso wie die entsprechenden Inhalte von der Website genommen werden müssen.

Unterlassungsklage

Die einstweilige Verfügung ist Teil einer Unterlassungsklage Scheuchs. "Das BZÖ kann innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen", meinte Gerichtssprecher Wilhelm Waldner. Eine aufschiebende Wirkung hätte ein Widerspruch allerdings nicht. Die Verfügung verpflichtet das BZÖ in jedem Fall, die bestrittenen Behauptungen zu unterlassen. Vonseiten des BZÖ hieß es, man werde die Parteianwälte die Sache prüfen lassen.

Geldstrafe oder Beugehaft?

Falls die Orangen nicht reagieren, kann Scheuch einen Antrag auf Exekution einbringen. Ein Gericht könnte dann schon nach ein bis drei Wochen Zwangsmaßnahmen anordnen. In der Regel wäre das eine Geldstrafe, es könnte aber auch zu Beugehaft kommen. Im Extremfall würde eine Firma auf Kosten des BZÖ engagiert, die die Einstweilige Verfügung durchsetzt.

Das BZÖ hätte aber natürlich auch die Möglichkeit, einfach das Gesicht Scheuchs und seinen Namen in den Wahlkampfmaterialien zu schwärzen.

Für Scheuchs Kollegen in der Landesregierung und seinen inzwischen aus der Politik ausgeschiedenen Bruder Uwe, die teilweise ebenfalls Gegenstand der orangen Negativkampagne sind, gilt die Einstweilige Verfügung nicht - auch wenn im Feld "Klagende Partei" auf dem Rechtsdokument unter Scheuchs Namen die Adresse des Amts der Kärntner Landesregierung steht.

Die Anwaltskosten - vertreten wird Scheuch durch Parteikollegen Christian Leyroutz - muss Landeshauptmann-Stellvertreter Scheuch selbstverständlich auch bei dieser Adressnennung selbst tragen, sagte Waldner. Eine Kostenübernahme durch die Landesregierung sei rechtlich nicht möglich.