Politik

Scheuch erster Politiker mit Fußfessel?

Heute Redaktion
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Jetzt kommt Bewegung in das Verfahren gegen Uwe Scheuch. Bis Ende März soll entschieden werden, ob es zu einer Berufungsverhandlung kommt. Noch vor dem Sommer soll ein Gericht entscheiden, ob das erstinstanzliche Urteil (18 Monate Haft, 6 davon unbedingt) hält. Wenn ja, erfüllt Scheuch alle Voraussetzungen für die elektronische Fußfessel.

Der amtierende Landeshauptmann-Stellvertreter Scheuch würde alle Kriterien erfüllen. "Die unbedingte Strafe muss geringer sein als 12 Monate. Der Kandidat muss einer geregelten Arbeit nachgehen und einen festen Wohnsitz haben", erklärt Experte Andreas Zembaty vom Bewährungshilfeverein "Neustart". All das trifft auf Scheuch zu.

In Justizkreisen verweist man zudem auf einen ähnlichen Fall: 2008 war "Gräfin" Andrea Herberstein wegen Betrugs zu 7 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Im November 2011 wurde die Fußfessel für sie genehmigt.

Freilich: Rechtskräftig verurteilt ist Scheuch noch nicht. Er kämpft erbittert gegen den Richterspruch vom August 2011: 18 Monate Haft, 6 davon unbedingt wegen "Geschenkannahme durch einen Amtsträger". Scheuchs Anwalt hat Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.

Am Wochenende bestätigte das Oberlandesgericht Graz gegenüber Heute den Zeitplan: Bis Ende März wird über die Beschwerde entschieden. Ein Berufungsverfahren würde dann wahrscheinlich im Mai stattfinden.