Von Rücksicht oder Respekt für Arbeitnehmerrechte war bei einer Leiharbeitsfirma aus dem Bezirk Wiener Neustadt wenig zu spüren, als sich ein 24-jähriger Mitarbeiter das erste Mal überhaupt krankmeldete.
Zweieinhalb Jahre hatte er für den Arbeitskräfteüberlasser gearbeitet, war zuletzt in einer Fabrik im Industrieviertel im Schichtbetrieb eingesetzt. Die Leiharbeitsfirma kündigte den Arbeiter am ersten Tag seines Krankenstandes, ohne sich um Kündigungsfristen zu scheren.
Auch die gesetzlich vorgeschriebene Entgeltfortzahlung für den Arbeitnehmer leistete das Unternehmen laut Arbeiterkammer nicht. Der Betroffene wandte sich an die AK. Die Experten forderten umgehend die ausstehenden Zahlungen ein.
"Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer krank werden, muss der Arbeitgeber das Entgelt fortzahlen, auch wenn er den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kündigt", erklärt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Und weiter: "Und selbstverständlich gelten die kollektivvertraglichen Kündigungsfristen, im konkreten Fall waren das zwei Monate. Wir haben diese Zahlungen für den Arbeitnehmer beim Betrieb eingefordert. Insgesamt ging es hier um 6.000 Euro. Nach unserer Intervention hat die Firma den Betrag in zwei Raten überwiesen."