Politik

Schienenvekehr: EU-Kommission verklagt Österreich

Heute Redaktion
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Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landet die österreichische Intransparenz bei der Finanzierung des Schienenverkehrs, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Hier würden die EU-Vorschriften nicht eingehalten. Das Verkehrsministerium kann die Entscheidung nicht nachvollziehen.

Der Hintergrund ist, dass Österreich in den Augen der EU-Kommission verabsäumt hat, sicherzustellen, dass öffentliche Gelder, die explizit für den Personenverkehr ausgezahlt wurden, in den Konten entsprechend ausgewiesen werden. In Folge sei nicht auszuschließen, dass die Mittel auch zur Quersubventionierung anderer Bereiche verwendet werden, unterstrich die Kommission.

Wenn damit andere Verkehrsdienstleistungen gefördert werden, verfälsche dies jedoch den Wettbewerb, da die öffentliche Hand den Sektoren mit öffentlichen Subventionen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffe.

Dies laufe den EU-Vorschriften zuwider, mit denen ein unverfälschter EU-Eisenbahnbinnenmarkt geschaffen werden soll.

Verkehrsministerium wehrt sich

Das Verkehrsministerium kann die Entscheidung der EU-Kommission nicht nachvollziehen. "Wir glauben, dass wir die Transparenzkriterien einhalten", hieß es am Mittwoch. Auch Quersubventionierungen seien nicht zu befürchten.

Bei den Geldern für den Personenverkehr handle es sich nicht um Subventionen, sondern um das Entgelt für die bestellten Leistungen. Darüber würden mit den Bahnunternehmen, sowohl mit der staatlichen ÖBB als auch mit den Privatbahnen, Verkehrsdiensteverträge geschlossen. Jährlich würden dann von externen Wirtschaftsprüfern die Kosten und der Ertrag für das Bahnunternehmen aus der bestellten Strecke kontrolliert. Wenn eine Bahn auf einer gemeinwirtschaftlich finanzierten Strecke zu viel verdiene, etwa weil sie von mehr Fahrgästen als erwartet befahren werde, werde dies wieder abgeschöpft. Dadurch sei eine von der EU-Kommission befürchtete Quersubventionierung nicht möglich, wird vom BMVIT betont.

Weiters wird auf die Transparenz der gemeinwirtschaftlichen Leistungen verwiesen: Jährlich werde ein "gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht" dem Nationalrat präsentiert. Der Bericht werde debattiert und veröffentlicht. In dem Leistungsbericht seien alle öffentlichen Aufträge an die Eisenbahnverkehrsunternehmen dargestellt.

 

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