Österreich

Schiffsschrauben-Unglück: Polizei soll schuld sein

Heute Redaktion
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Bild: Pichler

Die Vorschrift, dass im Bereich von 100 Metern um Schiffsanlegestellen an den Kärntner Seen kein Baden erlaubt ist, wird offenbar nicht exekutiert. Eine Frau war am Sonntag beim Schwimmen im Millstätter See von einer Schiffsschraube getötet worden. Das Privatbad liegt unmittelbar bei der Anlegestelle. Der Leiter der Schifffahrtsbehörde, Reinhard Woschitz, sagte, die Polizei hätte die Einhaltung überprüfen müssen. Dort will man vor einer Stellungnahme erst die Rechtslage prüfen lassen.

Das Privatbad liegt unmittelbar bei der Anlegestelle. Der Leiter der Schifffahrtsbehörde, Reinhard Woschitz, sagte, die Polizei hätte die Einhaltung überprüfen müssen. Dort will man vor einer Stellungnahme erst die Rechtslage prüfen lassen.

Die Schiffsanlegestellen werden von der Behörde einmal im Jahr auf Sicherheitsmängel überprüft. Dabei wird aber nur auf die "technische Sicherheit" von Passagieren geachtet, also ob die Bretter des Stegs nicht morsch sind etc. Die Sicherheit der Badenden liege nicht im Aufgabenbereich seiner Behörde, meinte Woschitz. Dafür seien diese einerseits selbst verantwortlich, andererseits müssten die Betreiber von Bädern in die Pflicht genommen werden. "Wer dort ein Bad betreibt, muss wissen, dass dort Baden verboten ist."

Kontrolliert werden müsste das Badeverbot laut Woschitz von der Polizei, die dafür ausgestattet sei. "Wir haben nicht einmal ein Boot! Wie soll die Schifffahrtsbehörde das überprüfen?" Polizeisprecher Rainer Dionisio wollte zu den Vorwürfen auf Anfrage zunächst keine Stellung beziehen. Die Rechtslage werde derzeit geprüft. Die Ermittlungen leitet die Staatsanwaltschaft. Deren Sprecherin Antoinette Tröster sagte, dass derzeit nur gegen den Kapitän des Schiffs ermittelt werde.

100-Meter-Schutzzone

Auch die Bezirkshauptmannschaft Spittal überprüft den Fall. Genauer werde man die Betriebsstättengenehmigung für das Hotel unter die Lupe nehmen müssen, dessen Privatbad das Opfer genutzt hatte. Woschitz: "Es wird zu prüfen sein, ob dabei auch das Bad genehmigt wurde." Angesichts der gesetzlichen 100-Meter-Schutzzone, für die es laut Woschitz bis April dieses Jahres keine Ausnahme gab, hätte ein Bad an der Stelle nicht erlaubt werden dürfen. Überprüft wird dies vom Leiter der Gewerbebehörde, die auch für die Betriebsstättengenehmigungen verantwortlich ist.

Im April ist eine Novelle der Seen- und Flussverkehrsordnung in Kraft getreten. Die 100-Meter-Schutzzone wurde darin aufgeweicht. Nun ist es möglich, auch innerhalb der Schutzzone Bäder einzurichten, sofern diese etwa mit Bojen abgesichert werden. Das Anbringen solcher Absicherungen wird wohl vielerorts nötig sein, denn wie ein Blick ins Internet zeigt, liegen zahlreiche Anlegestellen an Kärntner Seen in unmittelbarer Nähe von Badestegen und -wiesen.