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"Wahlwerbung und Waffen verboten"

Heute Redaktion
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Bild: Leserreporter

"Jegliche Wahlwerbung und das Tragen von Waffen verboten", heißt es auf dieser selbst gebastelten Tafel in der 850-Seelen-Gemeinde Hausbrunn.

"Heute"-Leser Daniel (Name von der Redaktion geändert) bemerkte auf dem Weg zur heuten Landtagswahl in Niederösterreich den Hinweis auf eine "Verbotszone".

Sperrzone direkt vor Wohnhaus

Auf dem selbst gebastelten Schild steht Folgendes zu lesen:

"Hier beginnt die Verbotszone. In diesem Bereich ist jede Ansammlung von Personen, jegliche Art von Wahlwerbung sowie das Tragen von Waffen verboten"

Die Tafel hat jemand direkt im Vorbeet eines Wohnhauses in Hausbrunn (Mistelbach) aufgestellt. Bis heute hatte Leserreporter Daniel diese nicht bemerkt. Er weiß nicht, wann genau die "Verbotszone" eingerichtet wurde.

Erlaubt nach Art. 1 § 56 LWO Verbotszonen

Wie in der Landtagswahlordnung von 1992 nachzulesen, ist der oder die Unbekannte gesetzlich dazu berechtigt eine Sperrzone einzurichten. Die Übertretung kann mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe geahndet werden.

(mp)