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Schilderwald in Wien: Wer entschlüsselt das Rätsel?

Darf man hier sein Fahrzeug abstellen? Und wenn ja, wann darf man das? Diese Frage stellen sich viele Autofahrer in Wien-Meidling.

Heute Redaktion
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Viele Autofahrer rätseln beim Abbiegen in die Meidlinger Haupstraße im 12. Wiener Gemeindebezirk darüber, ob sie hier nun parken dürfen, oder nicht.

Auf den ersten Blick ist das nämlich nicht so einfach zu beantworten, vor allem dann, wenn man mit dem Auto vorbeifährt. "Heute"-Leser Gerhard machte einen Schnappschuss und teilte ihn mit der "Heute"-Community.

Auflösung der Park-Frage

Zu sehen sind Verkehrsschilder, die die Park- und Halteverbote in der Meidlinger Hauptstraße regeln. Zum einen endet hier die Kurzparkzone, in der man von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr gebührenpflichtig maximal 3 Stunden parken darf.

Zum anderen beginnt ab dem Schild links unten die Kurzparkzone, in der von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr maximal 1,5 Stunden gebührenpflichtig geparkt werden darf. An Samstagen gilt dies von 8 bis 12 Uhr.

Allerdings gilt auf einem kurzen Abschnitt der Meidlinger Hauptstraße, der mit dem Schild rechts oben beginnt und einige Meter weiter endet, ein Park- und Halteverbot. Ladetätigkeiten mit einem Lkw sind davon allerdings Montags bis Freitags von 7 bis 17 Uhr ausgenommen. Samstags dürfen die Ladetätigkeiten ebenfalls von 7 bis 12 Uhr durchgeführt werden.

Möchte man also auf dem Abschnitt seinen Pkw abstellen, kann man das von Montag bis Freitag zwischen 17 und 7 Uhr unter der Berücksichtigung der gebührenpflichtigen Kurzparkzone tun. An Samstagen muss man dann um 7 Uhr in der Früh sein Auto umparken und könnte dies dann wieder ab 12 Uhr gratis abstellen - bis Montag um 7 Uhr.

Manchmal muss man eben genauer hinschauen, um keinen Strafzettel zu kassieren. Das kann unter Umständen nämlich ziemlich teuer werden. (mz)

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