Österreich

Schlecht im Web bewertet: Arzt will Patientin klagen

Heute Redaktion
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Die Wienerin Melissa F. (28) erhielt Anwaltsbrief
Die Wienerin Melissa F. (28) erhielt Anwaltsbrief
Bild: Sabine Hertel, privat Montage

Nur einen von fünf möglichen Sternen vergab Melissa F. an ihren Gynäkologen – dazu gab's Kritik an der Behandlung. Nun erhielt sie eine Klagsdrohung.

Ein Frauenarzt-Besuch könnte sich zum „Krieg der Sterne" auswachsen: Melissa F. (Name geändert) und andere Frauen bewerteten ihren Gynäkologen im Web kritisch und nur mit einem Stern. Nun haben sie Rechtszores.

Praxis in Simmering

Der Schwangerschaftstest war positiv, die ärztliche Betreuung offenbar nicht: Melissa F. wählte nach der freudigen Nachricht die Ordination eines Kassenarztes in Wien-Simmering für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen.

"Meine Kritik war sachlich"

Die 28-Jährige war mit der Behandlung aus mehreren Gründen (etwa Privat-Verrechnung von Zusatzleistungen, Anwesenheits-Verbot im Behandlungszimmer für ihren Mann) nicht zufrieden und machte ihrem Ärger im Internet Luft: „Ich verfasste auf der Seite von Google eine meiner Meinung nach sachliche und 100 Prozent wahre Kritik und beurteilte ihn mit einem von fünf möglichen Sternen."

Wenige Wochen später flatterte der Wienerin – wie auch weiteren Frauen, die sich an „Heute" wandten – ein Anwaltsbrief ins Haus. „Das Posting ist kreditschädigend und enthält unwahre Behauptungen", so der Inhalt. Melissa F. solle das Posting und die schlechte Sternen-Bewertung löschen, sonst würde der Anwalt klage einbringen. „Ich habe das Posting nicht gelöscht, da ich mir den Mund nicht verbieten lasse. Es entsprach der Wahrheit." Mittlerweile erhielt sie eine Mahnklage – bereits in Höhe von 539 Euro.

Anwalt: "Meinungsäußerung hat Grenzen"

Der Anwalt des Arztes: „Es gibt Grenzen der freien Meinungsäußerung. Bei unwahren Postings steht die Reputation auf dem Spiel. Wir klagen nur, wenn Patientinnen diese Bewertungen, bei denen häufig auch vermeintliche Kunstfehler unterstellt werden, auch nach Aufforderung nicht entfernen."

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