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Schlimmste Terrornacht – Haft für Paris-Killer

Bei einer Serie von Terroranschlägen am 13. November 2015 töten Extremisten 130 Menschen. Nun hat ein Gericht die Drahtzieher schuldig gesprochen.

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13. November 2015: Bei einer Reihe von Terroranschlägen werden in Paris 130 Menschen in den Tod gerissen. Archivbild
13. November 2015: Bei einer Reihe von Terroranschlägen werden in Paris 130 Menschen in den Tod gerissen. Archivbild
KENZO TRIBOUILLARD / AFP / picturedesk.com

Im historischen Prozess zu den Pariser Anschlägen von 2015 hat am Mittwochabend die Verlesung der Urteile begonnen. "Nach 148 Verhandlungstagen, in denen 415 Nebenkläger gehört wurden, will das Gericht eine umfassende Urteilsbegründung abgeben", sagte der Vorsitzende Richter Jean-Louis Périès.

20 Personen angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe für den Hauptangeklagten Salah Abdeslam gefordert. Das bedeutet eine lebenslange Haftstrafe ohne Chance auf vorzeitige Entlassung. Insgesamt 20 Männer waren angeklagt, in verschiedenem Ausmaß an den dschihadistischen Anschlägen mit 130 Toten beteiligt gewesen zu sein. Dieser Forderung kam das Schwurgericht im Pariser Justizpalast nach und verurteilte Abdeslam zu lebenslanger Haft. Auch gegen andere Angeklagte gab es lange Haftstrafen. 19 der 20 Angeklagten wurden in allen Punkten schuldig gesprochen.

Die Urteilsverkündung war mit Spannung erwartet worden. Vor dem stark gesicherten Gerichtsgebäude hatten sich schon früh am Tag lange Warteschlangen gebildet.

Über 2.500 Nebenkläger

An dem seit September laufenden Prozess waren mehr als 2500 Nebenkläger beteiligt. Abdeslam ist das einzig noch lebende Mitglied der Terrorkommandos, die am 13. November 2015 am Stade de France, in Pariser Straßencafés und im Konzertsaal Bataclan einen Massenmord anrichteten.

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    Extremisten hatten am 13. November 2015 das Konzert der <strong>Eagles of Death Metal</strong> in der Pariser Konzerthalle "Bataclan" gestürmt
    Extremisten hatten am 13. November 2015 das Konzert der Eagles of Death Metal in der Pariser Konzerthalle "Bataclan" gestürmt
    MARION RUSZNIEWSKI / AFP / picturedesk.com

    Der 32-Jährige hatte sich zu Anfang des Prozesses als Kämpfer des Islamischen Staates bezeichnet. Seine Erklärung, dass er seinen Sprengstoffgürtel "aus Menschlichkeit" nicht gezündet hatte, hatte die Staatsanwaltschaft nicht überzeugt.

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      EXPA / APA / picturedesk.com