Österreich

Hier werden Kurzparkzonen wieder hochgefahren

Die Zeit der Sonderregelungen in Sachen Parkgebühren nähert sich dem Ende. In NÖ herrschen jedoch sehr unterschiedliche Regelungen.

Heute Redaktion
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Kurzparkregelungen treten nach und nach wieder in Kraft.
Kurzparkregelungen treten nach und nach wieder in Kraft.
Bild: picturedesk.com

Die Regelungen der Parkgebühren in Niederösterreichs Städten und Gemeinden standen in den letzten Wochen wegen Corona Kopf: Vielerorts wurden alle Parkregulierungen ausgesetzt, in manchen Gemeinden die Gebühren eingestellt, aber die Kurzparkzonen weiterhin betrieben. Einige Städte ließen schlicht alles beim Alten. Hier ein Überblick über einige Regelungen.

Schrittweise in Richtung Normalität

Die Lockerung der Ausgangsbeschränkungen und die langsam beginnende Öffnung von Geschäften und Betrieben, bedeutet teilweise zugleich die Wiedereinführung der normalen Parkregelungen. Die Corona-Maßnahmen werden in den nächsten Wochen zunächst gelockert werden und dadurch wird sich auch der Verkehr wieder der Normalität annähern. Wie mit den Parkzonen umgegangen wird, ist Stadt- oder Gemeindesache. Dementsprechend unterschiedlich stellen sich die Regeln für Autofahrer dar.

Unterschiedliche Ansätze

Die Landeshauptstadt St. Pölten etwa setzt auf Beobachtung. "Die Gebührenpflicht der Kurzparkzone in St. Pölten bliebt vorerst außer Kraft, damit wollen wir dem Handel in dieser schwierigen Zeit klar den Rücken stärken", erklärt Thomas Kainz, Pressesprecher im Magistrat der Landeshauptstadt im "Heute"-Gespräch. Man werde sich nicht, wie viele anderen Städte sofort für eine Wiedereinführung der Gebühren einsetzen, sondern die nächsten Wochen beobachten und darauf basierend eine Entscheidung treffen - jetzt ist doch wieder alles anders, Montagvormittag kündigte die Stadt St. Pölten überraschend an, die Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen schon am Mittwoch wieder hochzufahren.

Rigoros geht hingegen Wiener Neustadt mit den Parkgebühren um. Die Kurzparkzonen werden bis zum kompletten Wiederhochfahren der Wirtschaft nicht kontrolliert. Um ein Park-Chaos dennoch zu vermeiden, bittet die Stadt mit Nachdruck das eigene Auto, nach Möglichkeit außerhalb der Kurzparkzonen abzustellen, um das Parken in diesen Zonen für Kunden der Geschäfte und Betriebe zu ermöglichen. Sollte es zu Problemen und zu vielen Übertretungen kommen, würden die Gebühren wiedereingeführt.

In Krems, wo in den letzten Wochen zwar die Gebührenpflicht im Bereich der Altstadt und der "Grünen Zone", also den Dauerparkflächen ausgesetzt war, die Kurzparkzonen jedoch weiterhin überwacht waren, setzt mit Anfang Mai wieder "Normalbetrieb" ein, heißt es aus dem Stadtmagistrat Krems.

Keine Aufhebung oder Veränderungen während der Corona-Krise gab es hingegen in der Stadt Amstetten. Auf Anfrage im Magistrat heißt es: "Es hat dafür keinen Gemeinderatsbeschluss gegeben und so wurden die Regelungen beibehalten." Es soll jedoch bis nach Ostern weniger Kontrollen gegeben haben, erzählt ein Stadtbewohner.

In Klosterneuburg (Bezirk Tulln) werden und sind noch bis 30. April die Kurzparkregelungen ausgesetzt– sprich, es gibt keine Kontrollen. Bei einer Krisenstab-Sitzung am nächsten Dienstag, so heißt es aus dem Magistrat, wird voraussichtlich ein Wiedereinsetzen der regulären Parkraumbewirtschaftung ab Mai beschlossen.

Auch in Baden kam es in den letzten Wochen zu keiner Veränderung der regulären Bewirtschaftung der Parkflächen, die Badener müssen sich also auch in nächster Zeit nicht umstellen.

Wien fährt die Kurzparkregelung am 27.4. wieder hoch.