Wirtschaft

Schnecken-Tempo im Web: Behörde startet Ermittlung

Verlangsamen Mobilfunker womöglich gezielt das Surf-Tempo beim Roaming im EU-Ausland? Die Telekom-Behörde prüft.

Heute Redaktion
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Geduld gefragt: Klagen über Schnecken-Tempo beim Surfen im EU-Ausland.
Geduld gefragt: Klagen über Schnecken-Tempo beim Surfen im EU-Ausland.
Bild: iStock

Die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Freiheitlichen durch Infrastrukturminister Jörg Leichtfried (SPÖ) bringt's an den Tag: Seit Mitte Juli 2017 mehren sich bei der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde RTR Beschwerden über super-langsame Verbindungen beim Daten-Roaming. Teilweise würden selbst in LTE-Netzen im EU-Ausland kaum zehn Prozent der hier zu Lande möglichen Bandbreite erreicht.

Erste Checks belegen Vorwürfe

Erste Checks der von den Kunden via RTR-Netztest-App (www.netztest.at) ermittelten Messergebnisse belegen die Vorwürfe. Jetzt wird erhoben, ob tatsächlich gezielt gebremst wird, und wenn ja, von welchen Anbietern die Drosselung ausgeht.

Ermittlungen angelaufen

"Die RTR-GmbH untersucht derzeit die diesbezüglichen Vorwürfe und wird hierzu auch eigene Tests vornehmen sowie die Mobilfunkbetreiber zu diesem Sachverhalt befragen", verspricht Minister Leichtfried in der Anfragebeantwortung. Und: "Sollten sich entsprechende Hinweise erhärten, können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden."

Auch Überlastung denkbar

Allerdings könnte es unverfängliche Gründe fürs Schnecken-Tempo geben – wie schlechter ausgebaute Auslandsnetze oder zu viele User etwa an touristischen Hotspots. Hinzu kommt die deutlich gestiegene Datennutzung in den EU-Mobilfunknetzen seit Entfall der Roaming-Aufschläge am 15. Juni.

Rechtliche Schritte

Sollte es tatsächlich "eine absichtlich herbeigeführte Drosselung von Datenverkehr" geben, könnte Österreichs Telekom-Control-Kommission einschreiten - und zwar aufgrund von Verstößen gegen die Netzneutralitätsverordnung. Diese sieht vor, dass ein Internet-Anbieter "jeglichen Datenverkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleich behandeln muss".

Roaming-Verordnung: Qualität kein Thema

Wer sich jetzt fragt, warum eine künstliche Drosselung keinen Verstoß gegen die EU-Roaming-Verordnung darstellt: Diese sieht, so Leichtfried, "keine explizite Regelung vor, in welcher Qualität Roamingleistungen zu erbringen sind". (bart)