Österreich

Ab wann gibt es eigentlich "schneefrei"?

Heute Redaktion
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Seit Tagen herrscht Winter-Chaos in Österreich, vorläufig ist kein Ende in Sicht. Heftige Schneefälle können das Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen.

Es schneit und schneit und schneit: Das vergangene Wochenende war seit Jahren das schneereichste. In den kommenden Tagen wird noch mehr Neuschnee erwartet.

Für große Teilen Tirols und Salzburgs wurde die höchste Unwetterwarnstufe ausgegeben. In Salzburg und in Vorarlberg gibt es leider bereits die ersten Todesfälle zu beklagen.

Das Wetter sorgt auch für Chaos auf den Straßen: Zahlreiche Verbindungen sind gesperrt, tausende Wintersportler waren am Wochenende zeitweise in Saalbach-Hinterklemm eingeschlossen. Nach wie vor sind in der Steiermark dutzende Haushalte von der Außenwelt abgeschottet.

Da stellt sich die Frage: Was, wenn ich als Arbeitnehmer wegen der Schneefälle den Weg zur Arbeit nicht (oder nur verspätet) schaffe? Haben Angestellte mit Konsequenzen zu rechnen? Und (ab wann) gibt es offiziell "schneefrei"? Gleich vorweg: Wer aufgrund von Naturereignissen wie Überflutungen, Murenabgängen oder eben den aktuell heftigen Schneefällen nicht oder nicht rechtzeitig in die Arbeit kommen kann, hat nichts zu befürchten.

"Wenn extreme Wetterbedingungen herrschen und Sie deshalb nicht oder nicht pünktlich Ihre Arbeit antreten können, liegt ein so genannter Dienstverhinderungsgrund vor. Das heißt, Ihr Fernbleiben oder Ihre Verspätung ist entschuldigt – allerdings nur, wenn Sie vorher alles Zumutbare unternommen haben, um es trotz Schnee und Eis (pünktlich) in die Arbeit zu schaffen. Sie müssen beispielsweise früher als sonst aufbrechen, wenn der Wetterbericht schon am Vorabend das Schneechaos vorhersagt. Oder vom Auto auf Öffis umsteigen, falls das eine gangbare Option ist", heißt es dazu bei der Arbeiterkammer.

Was "zumutbar" ist, hängt letztlich vom Einzelfall ab. "Einem gesunden Arbeitnehmer wird es etwa zuzumuten sein, wenn er ein paar Kilometer zu Fuß marschiert, sollte auf Schiene oder Straße nichts mehr gehen."

Um keine Probleme befürchten zu müssen, sollten Arbeitgeber sofort informiert werden, sobald sich abzeichnet, dass Sie es nicht (oder nicht pünktlich) zum Arbeitsplatz schaffen.

"Schneefrei" für Schüler

In der Obersteiermark blieben am Montag schneebedingt einige kleinere Schulen, darunter in St. Nikolai im Sölktal, geschlossen. Generell informierte die Bildungsdirektion Steiermark, dass "aufgrund des Schulunterrichtsgesetzes und des Schulpflichtgesetzes bei Unzumutbarkeit des Schulweges oder bei schlechter Witterung, wenn dadurch eine Gefährdung der Gesundheit möglich ist, die betroffenen Schüler aller Schularten zum Fernbleiben vom Unterricht berechtigt sind."

Alle Entwicklungen und wie es mit dem Wetter weitergeht, lesen Sie hier >>> (red)

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