Österreich

Schneeräumung artete in blutigem Streit aus

Heute Redaktion
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Kurioser Fall in Salzburg: Ein 48-jähriger Niederösterreicher ist am Donnerstagnachmittag am Landesgericht Salzburg (Richterin Anna-Sophia Geisselhofer) wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Über zu wenig Schnee konnte man sich Anfang Jänner 2012 im Salzburger Gasteiner Tal nicht beklagen. Auch in der Nacht auf den 8. Jänner waren damals 35 Zentimeter dazugekommen. Am Morgen rückte darum ein 56-jähriger Einheimischer mit seinem Traktor zum Schneeräumen aus - so wie er das schon seit 35 Jahren im Auftrag der Gemeinde tut. Als er auf einer schmalen Straße in einer Siedlung den Schnee zur Seite geräumt hatte und zurückfuhr, stand plötzlich der Niederösterreicher mitten auf der Straße. Provokant, mit verschränkten Armen.

Dieser wollte offenbar dagegen protestieren, dass ihm der Traktor mit seinem Pflug den Schnee vor die Einfahrt zu seinem Appartementhaus geschoben hatte. "Da konnte ja keiner mehr hinein und hinaus", meinte er im Prozess. Der Traktorlenker blieb zwei Meter vor dem Mann stehen und wollte aussteigen, um zu fragen, was los sei, als es einen Knall gab. Der Niederösterreicher soll laut Anklage nämlich ohne Vorwarnung einen Glasaschenbecher gegen die Führerkabine des Traktors geschleudert und den Lenker an der Stirn getroffen haben.

Verschiedene Versionen

Fix ist, in der Fensterscheibe klaffte ein 30 Zentimeter großes Loch, ebenso hatte der Fahrer eine blutende Wunde. Der 56-jährige Pongauer erlitt eine Gehirnerschütterung und musste zwei Tage zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben. Der Niederösterreicher präsentierte vor Gericht allerdings eine ganz andere Geschichte. Er sei zwar auf die Straße gegangen, um den Traktorlenker anzuhalten, dieser sei allerdings angefahren und habe ihn mit dem mannshohen Pflug vier bis fünf Meter in einen Schneehaufen geschoben. Dabei habe er in einer Art Reflex den Aschenbecher geworden.

Der Anwalt des 48-Jährigen meinte, sein Mandant habe in Notwehr gehandelt und forderte einen Freispruch. Der Niederösterreicher gab an, bei dem Vorfall am Knie Prellungen, ein Hämatom und einen Knorpelschaden erlitten zu haben. Darum war am Donnerstag auch der Traktorlenker angeklagt. Der hatte seine Verantwortung im Prozess stets bestritten. "Ich habe ihn mit der Schaufel nicht berührt. Ich bin auch nicht nach vorne gefahren. Er hätte ja dann voll Schnee sein müssen." Die Straße sei übrigens so schmal, dass eine Schneeräumung bei viel Schnee gar nicht möglich sei, ohne dass kleine Erhöhungen am Rand zurück bleibe.

Gericht gab Pongauer Recht  

Das Gericht gab dem Pongauer schließlich Recht. Der 56-jährige wurde vom Vorwurf der leichten Körperverletzung rechtskräftig freigesprochen. Gegen den Niederösterreicher wurde hingegen ein Schuldspruch (Probezeit auf drei Monate) gefällt, er muss darüber hinaus den Schaden an der Windschutzscheibe - rund 1.680 Euro - gut machen und dem Salzburger ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 250 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Niederösterreicher hat volle Berufung eingelegt.

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