Obwohl die Sonne immer öfter durchblitzt und sich hier und da schon Frühlingsgefühle breitmachen, ist es weiterhin bitterkalt im Land. Durch Teuerung und Inflation steigen auch die Heizkosten weiterhin – oft bleibt dann nicht mehr viel im Börserl übrig.
Die NÖ Landesregierung hat deshalb für die Heizperiode 2024/25 wieder den Heizkostenzuschuss über 150 Euro beschlossen. Dieser kann HIER beantragt werden.
In den letzten Jahren sind die Wohn- und Energiekosten in Österreich rasant gestiegen. Lagen die Energiekosten pro Wohnung 2018 noch bei durchschnittlich 133 Euro, zahlen österreichische Haushalte 2023 schon 40 Euro mehr.
Auf den Quadratmeter gerechnet, stiegen die durchschnittlichen Kosten von 1,4 auf 1,8 Euro.
Damit es in niederösterreichischen Haushalten nicht kalt bleiben muss, bietet das Land NÖ wieder den Heizkostenzuschuss an. Bis 31. März kann dieser noch beantragt werden.
Anspruch haben Ausgleichszulagenbezieher, Bezieher von Mindestpension, AMS-Bezieher und sonstige Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Der Hauptwohnsitz muss bei der Antragstellung mindestens seit sechs Monaten in Niederösterreich aufrecht sein. Die monatlichen Bruttoeinkünfte dürfen den Ausgleichszulagenrichtsatz ebenfalls nicht überschreiten.
Bei alleinstehenden Personen muss das monatliche Nettoeinkommen somit unter 1.150 Euro bzw. das monatliche Bruttoeinkommen unter 1.217 Euro liegen. Diese Personen erhalten dann den NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro.