Wirtschaft

Schoko-Streit zum Quadrat: Ritter gewinnt

Heute Redaktion
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Bild: zVg

Quadratisch, praktisch, gut: Eine quadratische Schokolade wird künftig weiterhin nur Ritter vorbehalten sein, wie das Oberste Gericht nun entschieden hat.

Das Gerücht, dass Alfred Ritter, nhaber und Beiratsvorsitzende des Süßwarenherstellers Ritter Sport, stets eine Schokolade in seiner Sakkotasche mit sich trägt, beflügelt die Marke. Die quadratische Form soll in den 1930er-Jahren extra dafür eingeführt worden sein, dass Schokolade problemlos in Jacketttaschen passt.

Der für das Markenrecht zuständige Erste Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) hat jetzt entschieden: Die Schwaben dürfen ihr Monopol auf quadratische Schokoladenverpackungen behalten. Damit hat der BGH anders lautende Entscheidungen des Bundespatentgerichts aufgehoben.

Der Milka-Produzent Mondelez hatte die Löschung von Ritter Sports quadratischer "Warenformverpackungsmarke" beantragt – und erstinstanzlich recht bekommen. Denn nach Ansicht der Patentrichter ist ein Schutz im Sinne des Markenrechts nur dann möglich, wenn es bei der Formgebung um mehr als nur eine technische Wirkung geht. Die Form sei nämlich nicht durch die Art der Ware selbst bedingt ist. Das aber sei die Voraussetzung für einen Markenschutz. Das Quadrat ist in ihren Augen lediglich eine besondere Art des Rechtecks und damit der handelsüblichen Form von Tafelschokolade. Die BGH-Richter in Karlsruhe dagegen waren von dieser Begründung nicht überzeugt.

Der Slogan „Quadratisch, praktisch, gut", mit dem Ritter schon seit mehreren Jahrzehnten wirbt, ist Experten zufolge längst als geflügeltes Wort ins Verbraucherbewusstsein übergegangen.

(red)