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Schon über 100 Anklagen gegen Corona-Sünder

Die Corona-Pandemie beschäftigt auch die Gerichte in Österreich, denn Covid-19 ist eine anzeigepflichtige Krankheit. Bisher gab es 135 Anklagen.

Stefanie Riegler
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Prozess in Klagenfurt gegen einen Paketzusteller wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten
Prozess in Klagenfurt gegen einen Paketzusteller wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten
PETER LINDNER / APA / picturedesk.com

In normalen Jahren spielt der Delikt "Gefährdung durch übertragbare Krankheiten" kaum eine Rolle. In der Corona-Pandemie sieht die Lage anders aus, denn wer eine Corona-Infektion verschweigt und die Quarantäne-Regeln bricht, riskiert ein Strafverfahren.

Die Anzahl der Anklagen in diesen Fällen sind im Vorjahr deutlich gestiegen, wie die Zahlen des Justizministeriums beweisen. 2020 gab es 100 Anklagen, im heurigen Jänner sind es bereits 35. Insgesamt kam es 26 Mal zu Verurteilungen.

Auch Aids, Masern und Röteln sind "anzeigepflichtige Krankheiten"

Nicht alle Anklagen betreffen Corona-Verstöße. Unter die "anzeigepflichtigen Krankheiten" fallen in Österreich eine ganze Reihe von Infektionen, dazu zählen etwa auch Masern, Röteln oder Aids und seit dem Vorjahr auch Covid-19. In Summe sind es 53 Krankheiten. Wer die Gefahr der Verbreitung einer dieser Krankheiten herbeiführt, riskiert bis zu drei Jahre Haft  beziehungsweise ein Jahr bei Fahrlässigkeit, berichtet die APA.

Üblicherweise halten sich die Verurteilungen in Grenzen: Seit 1976 weist die Statistik Austria für beide Delikte gemeinsam maximal 15 rechtskräftige Verurteilungen pro Jahr aus, im Durchschnitt waren es nicht einmal sechs pro Jahr.

Alleine im Jänner sechs Verurteilungen

Jetzt gab es allein schon im Jänner 2021 sechs Verurteilungen. Die Urteile sind zwar noch nicht alle rechtskräftig, der Anstieg gegenüber den Jahren davor ist aber deutlich. Erst vor kurzem landeten zwei Fälle in Innsbruck vor Gericht. Ein Corona-Infizierter ging trotz Quarantäne-Bescheid einfach spazieren, der andere sogar einkaufen. 

Im zweiten Fall wurde der Angeklagte zu sechs Monaten bedingter Haft und 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Spaziergänger erhielt eine Geldstrafe von 2.400 Euro.

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