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Schreibfehler rettet Angeklagten in Wahlergebnis-Pro...

Heute Redaktion
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Einem kuriosen Umstand ist es zu verdanken, dass es am Donnerstag einen Freispruch für einen Beisitzer der ersten Hofburg-Wahl gab. Der Mann stand in Graz wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses vor Gericht, er hatte das Ergebnis einer Gemeinde des Bezirks Graz-Umgebung bereits über zwei Stunden vor Wahlschluss auf Facebook gepostet. Unabsichtlich, was das Gericht mit einem peinlichen Rechtschreibfehler bewiesen sah.

Einem kuriosen Umstand ist es zu verdanken, dass es am Donnerstag einen Freispruch für einen Beisitzer der gab. Der Mann stand in Graz wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses vor Gericht, er hatte das Ergebnis einer Gemeinde des Bezirks Graz-Umgebung bereits über zwei Stunden vor Wahlschluss auf Facebook gepostet. Unabsichtlich, was das Gericht mit einem peinlichen Rechtschreibfehler bewiesen sah.

Der Mann, ein jahrelanger Beisitzer, hatte am Wahltag um 14.31 Uhr ein Foto der Wahlkommission auf Facebook veröffentlicht, daran war aber auch ein Foto des Wahlergebnisses angehängt - was gesetzlich verboten ist. Vor Gericht erklärte der Mann, dass er eigentlich nur ein Foto der Kommission veröffentlichen wollte und das zweite Bild im "durchgerutscht" sei.

Zuhause habe er das Ergebnis-Foto sofort aus dem Netzwerk gelöscht. Das Gericht glaubte, dass dem Mann ein versehen passiert ist - vor allem wegen eines peinlichen Rechtschreibfehlers. Da der Name des Kandidaten Andreas Khol falsch geschrieben war, sah es das Gericht als bewiesen an, dass das Lichbild des Ergebnisses nie veröffentlicht hätte werden sollen. Der Mann wurde freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.