Österreich

Schreibmaschinenpflicht bei Landtagswahl

Heute Redaktion
Teilen
Bei der Salzburger Landtagswahl kommt die Schreibmaschine wieder zum Einsatz
Bei der Salzburger Landtagswahl kommt die Schreibmaschine wieder zum Einsatz
Bild: iStock (Symbolbild)

Bei der Salzburger Landtagswahl müssen die Gemeinden wieder auf Schreibmaschinen zurückgreifen. Der Grund: Die modernisierte Bundesgesetzgebung wurde nicht übernommen.

Wie "ORF Salzburg" berichtet, hat der scheidende Landtag in Salzburg die modernisierte Bundesgesetzgebung nicht übernommen, die den Einsatz von Computern ermöglicht.

Aus diesem Grund müssen die Gemeinden bei der am Sonntag stattfindenden Landtagswahl nun wieder alte Schreibmaschinen verwenden.

Bei den vergangenen Wahlen für Bundespräsidentschaft und Nationalrat hat knapp ein Viertel aller Gemeinden in Salzburg bereits elektronische Abstimmungsverzeichnisse über Laptop- und PC-Netzwerke geführt.

Elektronische Hilfsmittel verboten

Doch aus rechtlichen Gründen ist das bei der Landtagswahl nun nicht möglich, weil das entsprechende Gesetz noch immer fehlt, heißt es in dem Bericht.

Und da das Gesetz nicht übernommen wurde, sind elektronische Hilfsmittel wie Computer laut der geltenden Wahlordnung ausdrücklich verboten.

Den Gemeinden bleibt nun nichts anderes übrig, als auf die gute alte Schreibmaschine zurückgreifen. Das kommt aber nicht unbedingt bei allen Betroffenen gut an.

"Schon verwunderlich"

"Wir schreiben 2018. Die Schreibmaschine ist 1714 erfunden worden, habe ich gerade nachgelesen. Bei den letzten Wahlen hatten wir schon die moderne Lösung mit Computern. Und jetzt müssen wir wieder zurückgehen. Es ist schon verwunderlich, dass man 300 Jahre braucht, um etwas zu verändern", ärgert sich Wolfgang Auer, Bürgermeister der Gemeinde Adnet (Tennengau) gegenüber "ORF Salzburg".

Das Abstimmungsverzeichnis soll dann wenigstens bei der nächsten Salzburger Landtagswahl 2023 wieder elektronisch geführt werden dürfen, so die Hoffnung der Gemeinden. (red)