Österreich

6 Schubhäftlinge zündeten aus Protest ihre Zelle an

Heute Redaktion
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Um ihren Unmut zu äußern, zündeten sechs Männer vergangenes Jahr die Betten in einem Polizeianhaltezentrum (PAZ) in Hernals an. Jetzt startete der Prozess.

Nachdem die fünf Afghanen und ein Iraner (18-33 Jahre) einen Abschiedsbrief in Deutsch verfassten, dürften die Männer am 14. September mehrere Matratzen und Bettbezüge in Flammen gesetzt haben. Grund der suizidalen Tat war die anstehende Ausweisung aus Österreich.

Zum Zeitpunkt der Tat befanden sie sich bereits seit mehreren Wochen in Schubhaft. Der Jüngste unter ihnen verweilte seit zwei Monaten im PAZ. Im Schreiben, soll es geheißen haben, dass sie mit ihrer Geduld am Ende seien.

Rauchgasvergiftungen und Verbrennungen

Beamte registrierten das Feuer gegen 22.35 Uhr im ersten Stock des Anhaltezentrums am Hernalser Gürtel, weil die Glocken des Feueralarms schrillten. Kurz darauf rückte die Berufsfeuerwehr mit 70 Mann aus und holte sowohl Insassen als auch Beamte aus dem Gebäude. Da sich das Feuer mit hoher Geschwindigkeit in der Zelle ausbreitete, konnten die Einsatzkräfte nur mit Atemschutzgeräten das Gebäude betreten.

Die sechs Männer – sie sollen die Tür mit einem Spind blockiert haben – erlitten unterdessen schwere Verletzungen, unter anderem Rauchgasvergiftungen und Verbrennungen schwereren Grades. Drei Beamte mussten ebenfalls wegen Rauchgasvergiftungen im Spital behandelt werden.

Schlechte Bedingungen und Zweifel an Suizid-Theorie

Menschenrechtsaktivisten hoben laut APA hervor, dass in jenem Polizeianhaltezentrum vergangenes Jahr 31 Selbstmordversuche unternommen wurden. Sie führten die Suizidversuche mitunter auf die schlechten Haftbedingungen zurück.

Im vorliegenden Gerichtsfall äußerten die Ermittler Zweifel an der Suizid-Theorie und führten zwei maßgebliche Faktoren an: Die Männer verschanzten sich, nachdem sie das Bettzeug in Brand setzten, in einen an die Zelle angeschlossenen Raum. Dort versuchten sie den unteren Türspalt mit nassen Handtüchern abzudecken, um die Rauchentwicklung im Extraraum einzudämmen. Als dies scheiterte, soll einer versucht haben, den Spind wieder von der Tür wegzubewegen, fiel dabei in Ohnmacht.

Die Staatsanwaltschaft erhebt jedenfalls Anklage wegen Brandstiftung und nicht, wie zuerst vermutet, auf versuchten Mord. Ein Urteil ist vorerst am 22. März zu erwarten.

(bai)