Weimarer Schüler hatten per Eilverfahren in der zweiten Instanz erreichen wollen, dass die Corona-Landesverordnung teilweise außer Vollzug gesetzt wird. Das teilte das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit, vor dem die Schüler mit ihrem Antrag letztlich gescheitert sind.
Nach Einschätzung des 3. OVG-Senats erweise sich die angeordnete Maskenpflicht "durchaus als verhältnismäßig", erklärte das Gericht. Das OVG bestätigte mit seiner Entscheidung die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes u.a. auf Gängen, gegen die die Schüler bereits im September vergeblich vorgegangen waren. Ein Hauptverfahren in dieser Angelegenheit habe nur geringe Erfolgsaussichten.