Österreich

Schülerin fälschte Zeugnis mit App, landete vor Gericht

Mittels Handy-Fotoapp besserte eine Kärntnerin (21) vier Fünfer aus, bewarb sich damit bei einer anderen Schule. Doch die Sache flog auf.

Christine Ziechert
Die 21-Jährige besserte mittels Handy-App vier Fünfer auf Vierer aus (Symbolbilder).
Die 21-Jährige besserte mittels Handy-App vier Fünfer auf Vierer aus (Symbolbilder).
iStock, Karl Schöndorfer / picturedesk.com

Sie wollte unbedingt in die Maturaklasse aufsteigen, nun folgte vor Gericht der tiefe Fall: Eine 21-jährige Klagenfurterin fälschte ihr Zeugnis – sie hatte in allen Hauptgegenständen einen Fünfer – und wollte den Abschluss an einem anderen Gymnasium machen. Statt am Maturaball landete die junge Frau aber nun vor Gericht.

Denn bei einem Schulzeugnis handelt es sich um eine "besonder geschützte Urkunde". Eine Fälschung wird mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. Das Ausmaß ihres Handelns war der Klagenfurterin offenbar aber nicht bewusst. Denn laut "Krone" bastelte sie mittels Handy-Fotoapp so lange an ihrem Zeugnis herum, bis vier Fünfer auf Vierer ihrer Ansicht nach möglichst professionell ausgebessert waren.

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    EXPA / APA / picturedesk.com
    "Ich wollte nicht sitzenbleiben und lieber an eine andere Schule wechseln. Um direkt in die Maturaklasse zu kommen, habe ich das Zeugnis fotografiert und mit einer Foto-App herumgebastelt, bis es gepasst hat" - Angeklagte

    Nur einen "Fleck" in Englisch ließ die Schülerin stehen – offenbar, damit es nicht zu auffällig wirkte. Mit dem gefälschten Zeugnis wollte die 21-Jährige dann an einer anderen Schule die Matura machen: "Ich wollte nicht sitzenbleiben und lieber an eine andere Schule wechseln. Um direkt in die Maturaklasse zu kommen, habe ich das Zeugnis fotografiert und mit einer Foto-App herumgebastelt, bis es gepasst hat", gestand die Angeklagte laut "Krone" vor Gericht.

    Der Schwindel der Kärntnerin blieb allerdings nur eine Woche unbemerkt. Dann forderte die Direktorin der neuen Schule das Original-Zeugnis an. Die ganze Sache flog auf – und brachte die 21-Jährige vor Gericht. "Blöder als Sie das angestellt haben, geht's ja auch nicht mehr", meint Jugendrichter Michael Schofnegger.

    40 Stunden gemeinnützige Arbeit als Diversion

    Da die Angeklagte derzeit arbeitslos ist und bei den Eltern lebt, schlägt Schofnegger eine Diversion vor: 40 Stunden gemeinnützige Leistung in einer sozialen Einrichtung bis Mai. Die 21-Jährige nimmt das Angebot dankbar an und blickt optmistisch in die Zukunft: "Im Februar darf ich mich an der Schule neu bewerben, damit ich vielleicht doch noch die Matura schaffe."