Vorarlberg

Schüsse bei Lockdown-Kontrolle waren gerechtfertigt

Im März feuerte ein Polizist im Rahmen einer Lockdown-Kontrolle von Jugendlichen zwei Schüsse ab. Das Urteil: "nicht alltäglich, aber gerechtfertigt".

Leo Stempfl
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Nenzinger Himmel
Nenzinger Himmel
(Bild: Martin Siepmann/picturedesk.com)

Besonders aufmerksame und pflichtbewusste Bürger riefen am 20. März die Polizei zur Ruine Ramschwag bei Nenzing in Vorarlberg. Dort sollen mehrere Jugendliche feiern und die Abstandsregeln nicht einhalten. Drei von ihnen saßen auf einer Bank, weitere vier sollen im Inneren der Ruine gewesen sein.

Die zuerst geschilderte Version war, dass jene vier Personen in den Wald flüchteten und ein Beamter die Verfolgung aufnahm. Dieser kam an einem gewissen Punkt nicht mehr voran, hatte allerdings kein Handy dabei und der Akku seines Funkgeräts war leer. Er feuerte deswegen zwei Schüsse aus seiner Dienstwaffe ab, um Kollegen zur Verstärkung zu rufen. Die Behauptung, dass Personen in den Wald geflüchtet seien, wurde später wieder zurückgenommen.

Maßnahmenbeschwerde

Die Jugendlichen und die Öffentlichkeit waren empört, ein gemeinsamer Anwalt fertigte eine Maßnahmenbeschwerde an und übermittelte diese an das Landesverwaltungsgericht. Dessen Einschätzung erging am Donnerstag: Die Vorgangsweise des Beamten war zwar nicht alltäglich, aber durchaus gerechtfertigt.

In der Zurückweisung der Beschwerde wird zudem damit argumentiert, dass der Beamte zu keinem der Jugendlichen Sichtkontakt hatte, diese sich also auch nicht direkt bedroht fühlen konnten. Den Jugendlichen bleibt nun nur mehr der Gang zum Österreichischen Verwaltungsgerichtshof in Wien.