Niederösterreich

Frau meldet nach Tod von Mann Blechschaden spät: Strafe

Am Vortag den Mann verloren, hatte eine 67-Jährige unverschuldet einen Blechschaden, weinte sich bei der Freundin aus, ging dann zur Polizei – Strafe.
11.09.2020, 14:17

Recht vor Gnade ließ die Polizei jetzt in einem besonders traurigen Fall um eine 67-Jährige aus dem Bezirk Tulln walten: Die Frau hatte am 5. August 2020 den geliebten Gatten verloren, fuhr am 6. August zu einer Freundin nach Tulln, um sich auszuweinen. 

3 Stunden später bei Polizei

Dabei wurde sie schuldlos in einen Verkehrsunfall ohne Personenschaden verwickelt, wickelte ferngesteuert die Formalitäten ab. Völlig aufgelöst ob des Todes ihres Ehemannes besuchte die 67-Jährige ihre Tullner Freundin und meldete den Blechschaden gut drei Stunden später ordnungsgemäß der Polizei. 

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150 Euro Strafe

Einige Wochen später fiel die 67-Jährige aus allen Wolken: 150 Euro Strafe von der Bezirkshauptmannschaft Tulln wegen einer Verletzung einer Rechtsvorschrift der StVO (Straßenverkehrsordnung). Denn laut § 4 Abs. 5 StVO hätte sie nach dem Unfall mit Sachschaden nicht die nächste Polizeidienststelle ohne unnötigen Aufschub verständigt. 

Ein Polizist erklärt: "Beide Unfallgegner sind verpflichtet, an der Unfallaufklärung mitzuwirken. Die Faustregel ist dabei: Innerhalb einer halben Stunde ist der Unfall zu melden. Es liegt aber auch im Ermessen des Beamten, zum Beispiel bei älteren Herrschaften, sehen es viele Kollegen nicht so genau. Anders als in Deutschland entscheidet in Österreich nicht die Exekutive, wer Schuld am Unfall trägt, sondern die Versicherung. Daher sprechen wir nur von Unfallbeteiligten und nicht etwa von Beschuldigten und Opfern - daher die Meldepflicht für alle Beteiligten."

Behörde setze nur Strafe herab

Die 67-Jährige legte einen Einspruch ein, erklärte ihr Schicksal, dem Einspruch wurde Folge gegeben: 70 Euro Strafe plus 10 Euro Kostenbeitrag, also in Summe 80 Euro war die neue Strafhöhe. Dennoch: "Da geht es nicht um die Strafhöhe, sondern um die Bestrafung unter diesen Umständen", so eine Bekannte der Witwe.

Die Original-Strafverfügung
privat

Das sagt Behörde

"Heute" fragte bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln nach, landete in der Rechtsabteilung. Die bemühte Juristin ließ schließlich via Bezirkshauptmann ausrichten: "Die Frist für einen Einspruch ist noch nicht vorbei. Die Dame kann noch einen Einspruch machen. Wir werden diesen dann wohlwollend prüfen." Bleibt zu hoffen, dass am Schluss doch noch Gnade vor Recht ergeht.