Österreich

Schuldspruch: 20-Jähriger würgte Freundin ins Koma

Heute Redaktion
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Ein 20-jähriger Oberösterreicher ist am Mittwochabend im Landesgericht Wels von den acht Geschwornen einstimmig des wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen und zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Er soll seine 18-Jährige Freundin eineinhalb Minuten lang gewürgt haben. Sie liegt seither im Koma und dürfte das Bewusstsein nicht mehr wiedererlangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die junge Frau liegt seither im Koma und dürfte laut Ärzten das Bewusstsein nicht mehr wiedererlangen. Der Angeklagte gab die Tat zu, bestreitet aber die Tötungsabsicht. Ein Urteil wurde für den Abend erwartet.

Das Opfer wollte sich nach etwa zweijähriger Beziehung von dem 20-Jährigen trennen. Am 11. Mai des Vorjahres sollte es eine letzte Aussprache in der Wohnung des Mannes in Lenzing (Bezirk Vöcklabruck) geben, dabei kam es zu der Tat. "Ich weiß nicht, was mich da geritten hat", sagte der Angeklagte. Er zeigte sich vor Gericht zwar relativ emotionslos, gab aber detailliert Auskunft zu den Geschehnissen. Seine Angaben deckten sich auch weitgehend mit den Erkenntnissen der Ermittler und Sachverständigen.

"Drückte zu, bis sie nicht mehr strampelte"

Am Tattag war der Angeklagte nach der Nachtschicht noch mit einigen Kollegen etwas trinken und ging dann nach Hause schlafen. Zu Mittag kam seine Freundin wie verabredet zu einem Gespräch. Zu diesem Zeitpunkt dürfte der Mann noch etwa 0,5 Promille gehabt haben. Die 18-Jährige soll gesagt haben, sie sei frei und werde ihn verlassen. Daraufhin soll er sie gepackt, gewürgt und etwa eineinhalb Minuten lang zugedrückt haben. Das Opfer leistete heftige Gegenwehr. "Er drückte zu, bis sie nicht mehr strampelte", so der Staatsanwalt.

Oma und Tante reanimierten Opfer

Der Angeklagte hielt die Freundin für tot. Er rief seine Großmutter und etwas später auch seinen Vater an und bat sie herzukommen. Die Oma traf als erste ein, gemeinsam mit einer Tante, die sofort mit der Reanimation begann. Der Angeklagte beteiligte sich nicht an der Ersten Hilfe. Aber er gab von Anfang an die Tat zu. Motiv war offenbar Eifersucht. Bei der Polizei soll er gesagt haben: "Wenn ich sie nicht haben kann, dann soll sie auch kein anderer haben."

Von Zeugen wurde der unbescholtene Mann als "braver Bub" beschrieben, bei dem es nie etwas gegeben habe. Allerdings soll er angesichts der Trennungsabsichten seiner Freundin zu einem Bekannten gesagt haben: "Es wäre gescheiter, wenn ich sie wegtun würde." Die Behauptung der Verteidigerin, die von einer "Kurzschlussreaktion" sprach, sahen die Geschworenen offenbar nicht bestätigt.