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Schuldspruch gegen arabische Prinzessinnen

Heute Redaktion
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Eine der Bediensteten im Gerichtsaal in Brüssel (2.v.r.)
Eine der Bediensteten im Gerichtsaal in Brüssel (2.v.r.)
Bild: picturedesk.com

Die Witwe eines Scheichs sowie sieben ihrer Töchter wurden jetzt in Brüssel verurteilt: Sie sollen ihre Angestellten fast wie Sklaven behandelt haben.

Wegen Menschenhandels und erniedrigender Behandlung ihrer Angestellten sind acht arabische Prinzessinnen zu jeweils 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Zudem legten die Richter heute, Freitag, in Brüssel eine Geldstrafe von jeweils 165.000 Euro für die Frauen fest.

Angeklagt waren die Witwe eines Scheichs aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und sieben ihrer Töchter, weil sie ihre mehr als zwanzig Angestellten während eines Aufenthalts in einem Brüsseler Luxushotel 2007 und 2008 fast wie Sklaven behandelt hatten, "heute.at" berichtete.

Den Vorwurf der unmenschlichen Behandlung sahen die Richter allerdings nicht als erwiesen. Auch stellte das Gericht keine Verstöße gegen das belgische Arbeitsrecht fest: Nicht die Prinzessinnen, sondern ein Unternehmen sei Arbeitgeber der Köche, Dienstboten und Kindermädchen gewesen. Ein mit angeklagter Verwalter der Scheich-Familie wurde freigesprochen.

Sowohl die Ankläger als auch die Verteidiger signalisierten die Absicht, das Urteil anzufechten. Bei der Verkündung waren weder die Opfer noch die Angeklagten anwesend.

Der Fall

Die Witwe eines arabischen Scheichs und ihre Töchter sollen in einem Brüsseler Hotel ihre Bediensteten wie Sklaven ausgebeutet haben. Die Scheichfamilie hatte die gesamte Etage eines Luxushotels in der belgischen Hauptstadt auf Jahresbasis gemietet. Dort mussten die mehr als zwanzig Angestellten den Prinzessinnen laut Anklägern Tag und Nacht zu Diensten sein.

Beim Auftakt der Verhandlungen im Mai kamen einige der Angestellten selbst zu Wort. Sie schilderten, wie ihnen ihre Pässe abgenommen, sie eingesperrt und als "Kühe, Hündinnen und Huren" beschimpft worden seien. Auch entsprechenden Lohn sollen sie nicht bekommen haben.

Die Anklage hat den Prinzessinnen Menschenhandel, Freiheitsberaubung sowie unmenschliche und erniedrigende Behandlung ihrer Opfer vorgeworfen. Die Witwe und ihre Töchter waren bei der Verhandlung bisher nicht anwesend und wiesen die Anschuldigungen zurück. Ihre Verteidiger forderten Freisprüche für ihre Mandantinnen.

Sie argumentierten, ein Privatunternehmen habe die Arbeitsverträge mit den Betroffenen abgeschlossen und sei deshalb auch rechtlich für deren Behandlung verantwortlich. Der Clou: die Scheichfamilie ist der Firmeneigner. (sep)