Österreich

Schuldsprüche für Soldaten nach A22-Karambolage

Heute Redaktion
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Mit drei Schuldsprüchen und einem Freispruch hat heute der Prozess um die Ursache einer tödlichen Massenkarambolage auf der Donauuferautobahn bei Korneuburg am 22. Jänner 2009 geendet. Wegen fahrlässiger Gemeingefährdung wurde der für die Übung verantwortliche Oberleutnant zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Die beiden beteligten Korporäle erhielten je vier Monate bedingt. Der Unteroffizier hingegen, der nicht in die Planung der Übung involviert gewesen war, wurde freigesprochen. Das Verfahren habe keinen Beweis erbracht, dass er in der Verantwortungskette für die Übung stand, sagte Richter Gernot Braitenberg. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Abstand zu gering

Braitenberg arbeitete mit seinen Fragen an den Zeugen heraus, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen - der Abstand zur Autobahn - bei der Zündung der Nebelhandgranate nicht beachtet wurden. Dadurch zog der Rauch und Nebel zur Autobahn (A22) und verursachte eine Massenkarambolage, bei der eine Frau getötet und für drei weitere Personen schwer verletzt wurden.

APA/red.