Österreich

Schuldsprüche in Prozess um Oma-Raubmord

Heute Redaktion
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Im Prozess am Landesgericht Salzburg gegen vier Rumänen wegen zwei Raubüberfällen mit einer Toten im Flachgau sind alle vier Angeklagten schuldig gesprochen worden.

schuldig gesprochen.

Die acht Geschworenen waren sich bei den vier Urteilen einig: Die beiden Raubmörder wurden zu 18 Jahren beziehungsweise lebenslänglich verurteilt. Die anderen beiden Angeklagten wurden mit vier Jahren der eine und zehn Monaten der andere abgestraft. Der zu zehn Monaten verurteilte Angeklagte Ioan S. (35) durfte nach der Verhandlung nach Hause. Seine Strafe hat er bereits in der U-Haft abgesessen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Seit 18. November wurde verhandelt. Die vier Rumänen sind zwischen 21 bis 35 Jahre alt und stammen laut Ermittler aus dem Bettlermilieu von Brasov. Sie waren nur zum Teil geständig.

Zwei fesselten, schlugen und würgten, einer stand Schmiere

Cosmin T. (21) und Ciprian T. (24) haben laut Anklage am 6. September 2012 einen 80-jährigen, allein stehenden Pensionisten in Straßwalchen gefesselt, geschlagen und gewürgt. Der 31-jährige Komplize Viorel C. soll dabei Schmiere gestanden sein. Die Täter flüchteten mit 11.000 Euro Bargeld und einem Handy.

83-jährige Witwe erstickte am Knebel

Den mutmaßlichen Mord an einer 83-jährigen Arztwitwe in Köstendorf am 4. Dezember 2012 sollen Cosmin T. und Viorel C. verübt haben. Ioan S. leistete dabei offenbar Aufpasserdienste. Die Witwe wurde geschlagen, gefesselt und geknebelt und ist laut Gerichtsmedizin erstickt. Die Täter erbeuteten Schmuck im Wert von 31.200 Euro.

Cosmin T. (21) wurde wegen schweren Raubes an dem Pensionisten und wegen Raubmordes an der Arztwitwe zu einer Gefängnisstrafe von 18 Jahren verurteilt (Strafdrohung: fünf bis 20 Jahre Haft). Er bekannte sich im Wesentlichen schuldig. Sein Anwalt Karl Wampl meinte, sein Mandant habe die Gewalttat im Vornherein nicht geplant, die Situation sei dann eskaliert. Deshalb nahm er Bedenkzeit.

 

Aufpasser leugnete, ging nach Prozess frei

Aufpasser Ioan S. leugnete seine Tag, kassierte aber trotzdem zehn Monate (Strafdrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren). Da er sowieso nach dem Prozess frei ging, verzichtete er laut seinem Verteidiger Michael Hofer auf Rechtsmittel.

Nichtigkeitsbeschwerde bei "Lebenslangem"

Viorel C. (31) erhielt wegen schweren Raubes an dem Pensionisten und wegen Raubmordes an der Arztwitwe eine lebenslange Freiheitsstrafe (Strafdrohung: zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslang). Verteidiger Hellmut Prankl meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. C. leugnete, jemals im Haus der Witwe gewesen zu sein. Im Fall des Pensionisten C. den Komplizen Informationen über das Opfer gegeben und während der Tat aufgepasst.

Ciprian T. gestand, den schweren Raub am Pensionisten und fasste dafür vier Jahre aus. T. bekam auch zuhause in Rumänien vier Jahre. Die Strafdrohung in Österreich reichte von fünf bis 15 Jahren Haft. Sein Rechtsvertreter Sebastian Boecker bat um Bedenkzeit. Auch Staatsanwalt Robert Hochleitner hat nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit genommen.

Pensionist schilderte, wie er fast verblutet wäre

Der 80-jährige Pensionist aus Straßwalchen hatte bei dem Prozess geschildert, wie schmerzhaft es gewesen sei, als ihm die Täter mit einem Messer in den Oberschenkel stachen. Er habe nur mit "göttlicher Hilfe" überlebt: Weil sich die Klebebänder an den Füßen wie Gummi gedehnt hätten, habe er sich befreien können, sonst wäre er verblutet "und schon längst unter der Erde".

Bettlerkollegen gaben Hinweise

Nicht nur DNA-Analysen und Spurenabgleiche führten die Ermittler nach den Taten auf die Spur der Verdächtigen, sondern auch die Hinweise eines "Bettlerkollegen". Zu einer ersten Festnahme kam es dann rund eineinhalb Monate nach dem Mord in Gräfelfing bei München. Etwas später wurden die Komplizen ausgeforscht und schließlich nach Salzburg in die Justizanstalt gebracht.

APA/red.

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